Gehalt & Tarif
MFA/ZFA-Gehaltsrechner — was steht dir zu?
Tarifstand 01.01.2026: Berechne dein Monatsbrutto auf den Cent genau — nach Tätigkeitsgruppe, Berufsjahren und Wochenstunden.
MFA/ZFA-Gehaltsrechner
Tarifstand: 01.01.2026 · Vollzeit 38.5 Std./Woche
Gruppe I: Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen (abgeschlossene MFA-Ausbildung)
Tarifliches Monatsbrutto (Vollzeit)
2.939,59 €
Tarifliche Orientierung für die ambulante Versorgung — der Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich; viele Praxen zahlen abweichend. Berufsjahre zählen ab dem Prüfungsmonat (Elternzeit zur Hälfte). Quellen: Bundesärztekammer · Virchowbund
Tätigkeitsgruppen I–VI
Je selbstständiger die Tätigkeit und je mehr Fortbildungsstunden, desto höher die Gruppe — von der Einstiegsgruppe I bis zur Leitungsgruppe VI (z. B. Betriebswirtin).
Berufsjahre
Das Tarifgehalt steigt in Vier-Jahres-Stufen bis zum 33. Berufsjahr. Gezählt wird ab dem Prüfungsmonat; Elternzeit zählt zur Hälfte.
Teilzeit
Teilzeit wird nach der Tarifformel gerechnet: Vollzeitgehalt ÷ 167 × Wochenstunden × 4,33. Vollzeit sind 38.5 Stunden pro Woche.
Gehaltsrechner für ZFA: Was gilt für Zahnmedizinische Fachangestellte?
Für Zahnmedizinische Fachangestellte — umgangssprachlich noch oft Zahnarzthelferin genannt — gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag. Der Rechner oben zeigt im ZFA-Modus deshalb die MFA-Tariftabelle als Orientierung; an ihr richten sich viele Zahnarztpraxen und Verbände aus. Ein verbindlicher Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.
Eigene Tarifverträge je Kammerbezirk
In einzelnen Kammerbezirken — etwa Hamburg, Hessen und dem Saarland — gelten eigene Tarifverträge für ZFA. Was dort vereinbart ist, kann von der Tabelle oben abweichen. Maßgeblich ist immer der Tarifvertrag deiner Zahnärztekammer sowie das, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Fortbildungen: ZMF, ZMP, ZMV und DH
Auf der ZFA-Ausbildung bauen mehrere Fortbildungen auf — Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF), Prophylaxeassistenz (ZMP), Verwaltungsassistenz (ZMV) und Dentalhygiene (DH). Sie werden in der Regel höher vergütet als die Grundtätigkeit; feste bundesweite Sätze gibt es dafür ebenfalls nicht.