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Gehalt & Tarif

MFA/ZFA-Gehaltsrechner — was steht dir zu?

Tarifstand 01.01.2026: Berechne dein Monatsbrutto auf den Cent genau — nach Tätigkeitsgruppe, Berufsjahren und Wochenstunden.

MFA/ZFA-Gehaltsrechner

Tarifstand: 01.01.2026 · Vollzeit 38.5 Std./Woche

Gruppe I: Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen (abgeschlossene MFA-Ausbildung)

Tarifliches Monatsbrutto (Vollzeit)

2.939,59 €

Tarifliche Orientierung für die ambulante Versorgung — der Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich; viele Praxen zahlen abweichend. Berufsjahre zählen ab dem Prüfungsmonat (Elternzeit zur Hälfte). Quellen: Bundesärztekammer · Virchowbund

  • Tätigkeitsgruppen I–VI

    Je selbstständiger die Tätigkeit und je mehr Fortbildungsstunden, desto höher die Gruppe — von der Einstiegsgruppe I bis zur Leitungsgruppe VI (z. B. Betriebswirtin).

  • Berufsjahre

    Das Tarifgehalt steigt in Vier-Jahres-Stufen bis zum 33. Berufsjahr. Gezählt wird ab dem Prüfungsmonat; Elternzeit zählt zur Hälfte.

  • Teilzeit

    Teilzeit wird nach der Tarifformel gerechnet: Vollzeitgehalt ÷ 167 × Wochenstunden × 4,33. Vollzeit sind 38.5 Stunden pro Woche.

Gehaltsrechner für ZFA: Was gilt für Zahnmedizinische Fachangestellte?

Für Zahnmedizinische Fachangestellte — umgangssprachlich noch oft Zahnarzthelferin genannt — gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag. Der Rechner oben zeigt im ZFA-Modus deshalb die MFA-Tariftabelle als Orientierung; an ihr richten sich viele Zahnarztpraxen und Verbände aus. Ein verbindlicher Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.

Eigene Tarifverträge je Kammerbezirk

In einzelnen Kammerbezirken — etwa Hamburg, Hessen und dem Saarland — gelten eigene Tarifverträge für ZFA. Was dort vereinbart ist, kann von der Tabelle oben abweichen. Maßgeblich ist immer der Tarifvertrag deiner Zahnärztekammer sowie das, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Fortbildungen: ZMF, ZMP, ZMV und DH

Auf der ZFA-Ausbildung bauen mehrere Fortbildungen auf — Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF), Prophylaxeassistenz (ZMP), Verwaltungsassistenz (ZMV) und Dentalhygiene (DH). Sie werden in der Regel höher vergütet als die Grundtätigkeit; feste bundesweite Sätze gibt es dafür ebenfalls nicht.