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Fortbildung als MFA: Was wirklich Pflicht ist, was freiwillig ist und wer zahlt

Porträt von Björn-Christian Müller

Björn-Christian Müller

Gründer & Geschäftsführer

Karierter Spiralblock mit Druckbleistift auf weißen Holzdielen

Die kurze Antwort zuerst

Eine Fortbildung, die für alle MFA gleichermaßen gesetzlich vorgeschrieben wäre, gibt es nicht. Trotzdem ist Fortbildung für dich oft mehr als eine Option. Sie steckt im Tarifvertrag, wenn du mehr verdienen willst. Sie steckt im Arbeitsschutz, wenn du als Ersthelferin benannt bist. Und sie steckt in jeder Zusatzqualifikation, die du dir über die Jahre aufbaust. Was davon wirklich verpflichtend ist, wer das bezahlt und wie du das Thema in deiner Praxis ansprichst, liest du im Folgenden.

Drei verschiedene Arten von „Pflicht"

Der Begriff Fortbildungspflicht wird oft so benutzt, als gäbe es eine einzige Regel für alle MFA. Tatsächlich lohnt sich eine Unterscheidung nach drei Ebenen:

  • Tarifliche Voraussetzung: Für eine höhere Eingruppierung verlangt der Tarifvertrag eine bestimmte Zahl an Fortbildungsstunden.
  • Arbeitsschutzrechtliche Pflicht: Für bestimmte Funktionen im Betrieb, etwa als betriebliche Ersthelferin, ist eine regelmäßige Auffrischung vorgeschrieben.
  • Betrieblich angeordnete Fortbildung: Ordnet deine Praxis eine Schulung an, etwa zu neuer Software oder zu Hygienevorgaben, ist das keine gesetzliche Pflicht für dich persönlich, sondern eine Anweisung deines Arbeitgebers im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.

In der Praxis laufen diese drei Ebenen oft zusammen. Sie haben aber unterschiedliche Konsequenzen für dich – vor allem bei der Frage, wer zahlt und wer die Zeit organisiert.

Was der Tarifvertrag zu Fortbildung sagt

Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte regelt die Eingruppierung in Tätigkeitsgruppen und koppelt den Aufstieg in höhere Gruppen unter anderem an Fortbildung. Für die Tätigkeitsgruppe II sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung Voraussetzung. Für die Tätigkeitsgruppe III braucht es mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung, teilweise zusätzlich Tätigkeiten in der Ausbildung von MFA. Diese Zahlen gelten laut Gehaltstarifvertrag MFA mit Stand 1. Januar 2025.

Das heißt konkret: Niemand zwingt dich, diese Stunden zu sammeln. Aber ohne sie bleibst du tariflich in der niedrigeren Gruppe, selbst wenn du im Alltag längst anspruchsvollere Aufgaben übernimmst. Wenn du also über ein höheres Gehalt sprechen willst, ist der erste Schritt oft nicht das Gespräch mit der Praxisleitung, sondern ein Blick auf deine bisherigen Fortbildungsstunden. Mit dem kostenlosen Gehaltsrechner kannst du außerdem prüfen, wie sich eine andere Tätigkeitsgruppe auf dein Tarifgehalt auswirken würde.

Ersthelferin in der Praxis: die Fortbildung, die wirklich Pflicht ist

Eine der wenigen Fortbildungen, die tatsächlich regelmäßig und verpflichtend ist, betrifft nicht den Beruf MFA direkt, sondern eine Funktion, die viele MFA zusätzlich übernehmen: die betriebliche Ersthelferin. Damit im Ernstfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen. Nach der Grundausbildung ist damit nicht Schluss: Um die Funktion zu behalten, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung nötig, das sogenannte Erste-Hilfe-Training.

Bist du in deiner Praxis als Ersthelferin benannt, betrifft dich diese Zwei-Jahres-Frist direkt. Die Organisation und die Kosten liegen dabei nicht bei dir: Von der zuständigen Berufsgenossenschaft werden ausschließlich zwei Kursarten übernommen, die Ausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung. Für dich bedeutet das: Wenn der Termin näher rückt, ist es Aufgabe der Praxis, ihn zu organisieren. Du musst im Grunde nur rechtzeitig daran erinnern, falls das im Alltag untergeht.

Wenn die Praxis eine Fortbildung anordnet

Anders sieht es aus, wenn deine Praxisleitung eine Schulung anordnet, die mit keiner gesetzlichen Pflicht zu tun hat – etwa eine Einweisung in ein neues Praxisverwaltungssystem, eine interne Hygieneschulung oder eine Unterweisung zum Datenschutz. Hier gilt grundsätzlich: Was der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts anordnet, findet während der Arbeitszeit statt und wird von ihm getragen. Das ist keine Kulanz, sondern folgt daraus, dass die Fortbildung in erster Linie im betrieblichen Interesse liegt, nicht in deinem privaten.

Trotzdem lohnt es sich, das vorher kurz zu klären – besonders wenn die Schulung außerhalb der regulären Öffnungszeiten liegt oder mit Fahrtkosten verbunden ist. Steht nichts dazu im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, ist eine kurze schriftliche Bestätigung sinnvoll: wer zahlt, wie die Zeit angerechnet wird, ob es eine Fahrtkostenerstattung gibt. Bei Unklarheiten hilft im Zweifel eine arbeitsrechtliche Beratung, das für deinen konkreten Fall einzuordnen.

Fortbildung aus eigenem Antrieb: nicht Pflicht, aber oft der Hebel für mehr Verantwortung

Neben den Pflichten gibt es den großen Bereich der freiwilligen Fortbildung – und der ist für viele MFA der eigentlich interessante. Dazu zählen Zusatzqualifikationen etwa im Wundmanagement, in der Praxisorganisation, im Impfmanagement oder in der Patientenkoordination. Solche Themen reichen von Praxis- und Patientenmanagement über Teamarbeit und Kommunikation bis hin zu Hygiene, Impfmanagement, Diagnostik und Digitalisierung.

Zu solchen Qualifikationen verpflichtet dich niemand. Aber sie sind oft der Weg zu mehr Verantwortung, zu einer höheren Tätigkeitsgruppe im Tarifsystem oder zu einem Wechsel in eine Praxis, die genau dieses Profil sucht. Der Verband medizinischer Fachberufe formuliert es so: Wer beruflich etwas erreichen möchte, kommt um lebenslanges Lernen nicht herum. Freiwillige Fortbildung ist damit vor allem eines – eine Investition in deine eigene Position, nicht in die der Praxis.

Überlegst du, ob sich ein Wechsel für dich lohnen würde, weil deine aktuelle Praxis wenig Raum für Fortbildung lässt, findest du auf luna Jobs Stellenangebote aus dem Gesundheitswesen, bei denen Weiterbildung oft ausdrücklich Teil des Angebots ist.

So gehst du das Thema konkret an

Ein paar Schritte, die sich in der Praxis bewährt haben:

  1. Bestandsaufnahme machen. Welche Fortbildungsstunden hast du bereits gesammelt, welche Tätigkeitsgruppe hast du aktuell, welche Voraussetzungen fehlen dir für die nächste Stufe?
  2. Konkretes Angebot mitbringen. Statt allgemein nach „mehr Fortbildung" zu fragen, nenn einen bestimmten Kurs, Termin und Kosten. Das erleichtert der Praxisleitung die Entscheidung.
  3. Nutzen für die Praxis benennen. Eine Qualifikation im Wundmanagement oder in der Abrechnung entlastet auch das Team – das macht die Finanzierung leichter zu begründen.
  4. Schriftlich festhalten, was vereinbart ist. Wer zahlt, ob es als Arbeitszeit zählt, ob eine Bindungsklausel vereinbart wird, falls die Praxis die volle Kursgebühr übernimmt.
  5. Bescheinigungen sammeln. Für den Tarifaufstieg zählt am Ende der Nachweis, nicht die Erinnerung an den Kurs.

Wenn die Praxis sich schwertut

Nicht jede Praxis hat Zeit oder Budget, jede Fortbildung sofort zu ermöglichen. Das ist menschlich nachvollziehbar, löst dein Anliegen aber nicht von selbst. Führen interne Gespräche nicht weiter, kannst du dich bei der zuständigen Ärztekammer oder beim Verband medizinischer Fachberufe nach anerkannten Angeboten und möglichen Fördermitteln erkundigen. Manche Kurse lassen sich außerdem berufsbegleitend und in Teilzeit absolvieren, sodass sie sich leichter neben dem Praxisalltag einplanen lassen.

Zeigt sich grundsätzlich, dass Fortbildung in deiner aktuellen Stelle keinen Platz hat, ist das ein legitimer Grund, dich nach einer Praxis umzusehen, die das anders handhabt. Weitere Beiträge rund um Gehalt, Bewerbung und Berufsalltag als MFA findest du im luna Jobs-Ratgeber; die Plattform selbst ist für Bewerberinnen und Bewerber kostenlos nutzbar.

Kurz zusammengefasst

Eine allgemeine gesetzliche Fortbildungspflicht für MFA gibt es nicht. Verpflichtend sind punktuelle Dinge: die Stundenzahl für eine höhere Tarifgruppe, die Zwei-Jahres-Frist für Ersthelferinnen und alles, was deine Praxis im Rahmen ihres Direktionsrechts anordnet. Alles andere – und das ist der größte Teil – liegt in deiner Hand. Wer hier strategisch vorgeht, verbessert nicht nur das eigene Können, sondern meist auch die eigene Position im Tarifsystem.

Häufige Fragen

Muss ich als MFA gesetzlich jedes Jahr eine Fortbildung machen?
Nein, eine pauschale Pflicht für alle MFA gibt es nicht. Verpflichtungen entstehen punktuell: aus dem Tarifvertrag, wenn du in eine höhere Tätigkeitsgruppe eingruppiert werden willst, oder aus bestimmten Funktionen wie der betrieblichen Ersthelferin, für die eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgeschrieben ist.
Wer zahlt meine Fortbildung, wenn die Praxis sie anordnet?
Ordnet deine Praxis eine Fortbildung an, trägt sie in aller Regel auch die Kosten und stellt dich dafür frei. Details können im Arbeitsvertrag stehen, im Zweifel lohnt sich eine arbeitsrechtliche Prüfung.
Zählt die Ersthelfer-Fortbildung zur Arbeitszeit?
Wenn deine Praxis dich als betriebliche Ersthelferin benannt hat, ist die Fortbildung Teil deiner betrieblichen Pflichten, die der Arbeitgeber organisieren und finanzieren muss.
Wie viele Fortbildungsstunden brauche ich für eine höhere Gehaltsgruppe?
Nach dem Gehaltstarifvertrag für MFA, Stand 01.01.2025, setzt die Tätigkeitsgruppe II mindestens 40 Fortbildungsstunden voraus, die Tätigkeitsgruppe III mindestens 80 Stunden, jeweils auch in Kombination mit Berufserfahrung.
Was mache ich, wenn meine Praxis keine Fortbildung ermöglicht?
Sprich das Thema konkret an und bring Vorschläge mit, etwa Zeitpunkt, Kosten und Nutzen für die Praxis. Lässt sich intern nichts klären, kannst du dich bei der zuständigen Kammer oder dem Verband medizinischer Fachberufe über Angebote und Fördermöglichkeiten informieren.

Quellen

  1. Gehaltstarifvertrag MFA (AAA x Verband medizinischer Fachberufe), gültig ab 01.01.2025
  2. BGW: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  3. Verband medizinischer Fachberufe e. V.

Bereit für den nächsten Schritt?

Auf luna jobs findest du Stellenangebote für MFA und ZFA — mit einem Profil statt einer Bewerbungsmappe.

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