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GOÄ neu 2025: Was Ärzte über die Novellierung wissen müssen

  • Autorenbild: Björn
    Björn
  • vor 21 Stunden
  • 8 Min. Lesezeit

Die neue GOÄ steht vor der Tür – nach über 20 Jahren intensiver Reformbemühungen! Seit 1996 wurde die Gebührenordnung für Ärzte nicht mehr grundlegend aktualisiert, was zu zahlreichen praktischen Problemen und Abrechnungsstreitigkeiten im Praxisalltag geführt hat. Der 129. Deutsche Ärztetag hat nun mit überwältigender Mehrheit (212 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen, 8 Enthaltungen) für die neue GOÄ gestimmt.


Die GOÄ Reform bringt beachtliche Veränderungen mit sich: Das neue System umfasst 5.595 Abrechnungsziffern, deutlich mehr als bisher, und spiegelt damit moderne medizinische Praktiken und digitale Gesundheitsdienstleistungen wider. Darüber hinaus wird die GOÄ Novelle die Bewertung der sprechenden Medizin verbessern und erstmals die Abrechnung telemedizinischer Leistungen ermöglichen. Die Bundesärztekammer rechnet nach Einführung der neuen GOÄ mit einem Anstieg der PKV-Gesamtausgaben um 13,2% innerhalb der ersten drei Jahre, was etwa 1,9 Milliarden Euro entspricht. Besonders wichtig: Das neue System ist als "lebendiges System" konzipiert, das zeitnahe Aktualisierungen und die Aufnahme neuer medizinischer Leistungen ermöglicht.



Warum eine neue GOÄ notwendig wurde

"Die derzeit geltende GOÄ stammt in weiten Teilen aus den 1980er Jahren und ist inzwischen völlig veraltet. In ihr fehlen wesentliche medizinische Leistungen. Der gemeinsame Entwurf bringt klare Vorteile für alle Beteiligten." — Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin

Die medizinische Welt hat sich seit den 1980er Jahren fundamental verändert – die Gebührenordnung für Ärzte hingegen kaum. Der Reformstau bei der GOÄ verursacht mittlerweile massive Probleme im Praxisalltag und gefährdet ein Grundelement des freien Arztberufs.


Veraltete Struktur der aktuellen GOÄ seit 1996


Die aktuelle GOÄ stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Seither fehlt eine systematische Weiterentwicklung, was zu einem überwiegend veralteten und unsystematischen Gebührenwerk mit zahlreichen Bewertungsdisparitäten geführt hat. Besonders problematisch: Der Punktwert wurde seit 1982 nur minimal angehoben – von umgerechnet 5,11 Cent auf nunmehr 5,82873 Cent. Diese minimale Erhöhung ist für einen Zeitraum von über 40 Jahren völlig unangemessen und spiegelt weder die Kostenentwicklung noch die Inflation angemessen wider.


Darüber hinaus fehlen in der aktuellen GOÄ zahlreiche moderne medizinische Leistungen vollständig. Das Gebührenverzeichnis bildet das aktuelle medizinische Leistungsgeschehen schlicht nicht mehr hinreichend ab – sowohl hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen als auch bezüglich der Bewertung ärztlicher Leistungen.


Fehlanreize und Abrechnungsprobleme im Praxisalltag


Die veraltete GOÄ erzeugt zunehmend Intransparenz und Streitanfälligkeit bei der Abrechnung privater Leistungen. Für Patienten und Ärzte ist es inzwischen eine "Zumutung", dass moderne Medizin mit Hilfe unverständlicher Rechnungen und Analogziffern abgebildet werden muss. Diese Praxis führt zwangsläufig zu Abrechnungsstreitigkeiten und unnötigen Konflikten.


Gleichzeitig entstehen Fehlanreize im Versorgungsalltag. Die aktuelle GOÄ begünstigt technische Leistungen gegenüber der sprechenden Medizin. Dies widerspricht dem medizinischen Konsens, dass die ärztliche Zuwendung im Gespräch und in der Untersuchung aufgewertet werden sollte. Auch fehlt die angemessene Vergütung ärztlicher Koordinationsleistungen, was die ganzheitliche Patientenversorgung erschwert.


Politischer Druck und Reformaufrufe seit 2017


Seit mindestens 2017 steht die GOÄ-Reform auf der politischen Agenda. Bereits damals verständigten sich Bundesärztekammer und PKV-Verband auf ein Gebührenverzeichnis, Rechtsrahmen und Preiseffekte. Allerdings blieb die tatsächliche Umsetzung aus, was den Reformdruck kontinuierlich erhöhte.


Die Unionsfraktion im Bundestag forderte schließlich die Bundesregierung auf, eine Novelle der GOÄ in Form einer Rechtsverordnung "unverzüglich vorzubereiten und auf den Weg zu bringen". Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte zu, die GOÄ-Novellierung auf die politische Agenda zu setzen – trotz anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.


Der BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte wiederholt die systemische Bedeutung der GOÄ: "Die Honorarordnung ist ein Wesensmerkmal unseres freien Berufes. Sie ist wesentlich für die Unterscheidung zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Gewerbe". Je länger die Reform aufgeschoben wird, desto mehr verliert die GOÄ an Legitimität – was letztlich jenen in die Hände spielt, die ein anderes System wie eine Einheitsgebührenordnung oder Bürgerversicherung anstreben.


Der Weg zur GOÄneu: Akteure, Prozesse und Meilensteine


Der jahrelange Reformprozess der GOÄ erreichte 2024-2025 seine entscheidende Phase. Nach zahlreichen Anläufen wurde die Novellierung durch eine beispiellose Zusammenarbeit verschiedener Akteure vorangetrieben.


Einigung zwischen BÄK und PKV als politische Voraussetzung


Die politische Landschaft machte parteiübergreifend deutlich: Eine Umsetzung der GOÄ-Novelle kann nur durch Einigung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgen. Nach intensiven Verhandlungen präsentierten beide Parteien im September 2024 einen gemeinsamen Entwurf, der auch mit den Beihilfeträgern abgestimmt wurde. Dieser Kompromiss sieht eine Steigerung des PKV-Ausgabevolumens um bis zu 13,2 Prozent vor – ein Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro. Dieses gemeinsame Signal war entscheidend, da die GOÄ als Rechtsverordnung nur durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden kann.


Clearingverfahren mit 165 Fachgesellschaften (2024–2025)


Nach der grundsätzlichen Einigung startete ein umfassendes Clearingverfahren mit 165 ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften. Zwischen Oktober 2024 und April 2025 wurden 327 Änderungen im Gebührenverzeichnis und 18 Änderungen an allgemeinen Bestimmungen vorgenommen. In zahlreichen Einzelveranstaltungen – darunter 54 Fachgesprächen mit Verbänden und Fachgesellschaften – wurden die arztspezifischen Bewertungen ermittelt. Trotz anfänglicher Kritik von 21 Fachgesellschaften und Berufsverbänden konnten viele Bedenken durch diesen transparenten Prozess ausgeräumt werden.


Beschluss des 129. Deutschen Ärztetags (Mai 2025)


Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig bildete am 29. Mai 2025 den Höhepunkt des Reformprozesses. Mit überwältigender Mehrheit – 212 Ja-Stimmen bei nur 19 Nein-Stimmen – beauftragten die Delegierten den Vorstand der BÄK, den gemeinsamen Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Die klare Abstimmung überraschte viele Beobachter, da zuvor insbesondere Vertreter technischer Fächer wie Radiologie und Labormedizin Bedenken geäußert hatten. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt betonte, die Einigung zeige "die Gestaltungsfähigkeit der Partner in einem freiheitlichen Gesundheitssystem jenseits von Staat und GKV-System".


Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium


Nach dem positiven Votum des Ärztetages erfolgte die Übersendung des Entwurfs an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit der Bitte um zügige Umsetzung. Dennoch steht der finale Schritt noch aus: Eine Reform der GOÄ kann nur durch die Bundesregierung im Rahmen eines förmlichen Verordnungsverfahrens erfolgen. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben außerdem vereinbart, auch nach der Übergabe im engen Austausch mit den ärztlichen Verbänden zu bleiben, um erforderliche Anpassungen einzuarbeiten und dem Verordnungsgeber zu kommunizieren.


Was sich mit der GOÄneu 2025 konkret ändert

"Besonderes Augenmerk haben wir auf die ärztliche Zuwendung gelegt: Sie ist das zentrale Element ärztlichen Handelns und wird in der neuen GOÄ endlich auch entsprechend bewertet." — Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin

Mit der Umsetzung der GOÄ neu werden sich ab 2025 mehrere fundamentale Aspekte der Privatabrechnung ändern. Die Neustrukturierung bringt tiefgreifende Veränderungen, die den Praxisalltag der Ärzteschaft nachhaltig beeinflussen werden.


Abschaffung der Steigerungssätze und Einführung fester Euro-Beträge


Ein Paradigmenwechsel in der GOÄ neu ist die vollständige Abschaffung der bisherigen Steigerungssätze. Die Einfachsätze, Regelhöchstsätze und Höchstsätze – bisher ein fester Bestandteil der GOÄ-DNA – entfallen ersatzlos. Ärzte können folglich keinen 2,3- oder 3,5-fachen Hebesatz mehr anwenden. Stattdessen erhält jede Leistung einen festen Euro-Betrag. Dies schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für Patienten als auch für Ärzte.


Zuschläge bei Erschwernissen statt Begründungspflicht


Anstelle der begründungspflichtigen und oft streitbehafteten Steigerungssätze tritt ein differenziertes System von Erschwerniszuschlägen. Diese machen etwa 25% des Leistungsverzeichnisses aus und können ohne komplizierte Begründungen rechtssicher angesetzt werden. Die Zuschläge bilden ein entwicklungsfähiges System für die sachgerechte Abbildung von Erschwernissen bei der Erbringung ärztlicher Leistungen. Besonders relevant: Die Möglichkeit zu Honorarvereinbarungen bleibt weiterhin bestehen.


5.500 neue Leistungsziffern mit klarer Definition


Das modernisierte Leistungsverzeichnis umfasst künftig rund 5.500 Leistungsziffern und Zuschläge – nahezu doppelt so viele wie bisher. Dies ermöglicht eine eindeutige Abbildung aller medizinischen Leistungen. Moderne Verfahren wie digitale und telemedizinische Leistungen werden erstmals systematisch erfasst. Dadurch entfällt auch die bisher notwendige Analogabrechnung, die häufig zu Rückfragen und Rechtsstreitigkeiten führte.


Stärkung der sprechenden Medizin, Abwertung technischer Leistungen


Ein Grundgedanke der GOÄ neu ist die deutliche Aufwertung der sprechenden Medizin bei gleichzeitiger Abwertung technischer Leistungen. Zeitlich gestaffelte Gesprächsleistungen erhalten eine angemessene Vergütung, was insbesondere Hausärzten zugutekommt. Auch E-Mail-Beratungen und Videosprechstunden werden berücksichtigt. Die sprechende Medizin, das Kernelement der hausärztlichen Versorgung, war in der bisherigen GOÄ seit Jahrzehnten massiv unterbewertet.


Rechnungsformular und Digitalisierung: Nutzung der Telematikinfrastruktur


Die GOÄ neu führt ein standardisiertes Rechnungsformular ein, das die Rechnungsstellung für alle Beteiligten vereinfacht. Zur Nutzung ist lediglich ein handelsüblicher Computer erforderlich, keine zusätzliche Technik. Obwohl die Nutzung der Telematikinfrastruktur nicht verpflichtend vorgegeben wird, sollen BÄK und PKV-Verband zu einem späteren Zeitpunkt Vereinbarungen über die Erstellung elektronischer Rechnungen unter Nutzung der TI treffen. Damit bleibt die Privatmedizin auch mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens anschlussfähig.


Kritik, Chancen und Ausblick für die Ärzteschaft


Trotz der breiten Zustimmung beim Deutschen Ärztetag stößt die GOÄ neu bei einigen Fachgruppen auf scharfe Kritik. Das Reformwerk polarisiert die Ärzteschaft und wirft wichtige Fragen zur Zukunft der Privatliquidation auf.


Kritik technischer Fächer: Radiologie, Orthopädie, Labor


Insbesondere Fachgruppen mit hohem technischen Anteil lehnen den vorliegenden GOÄ-Entwurf vehement ab. Ein Bündnis aus 46 medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und regionalen Organisationen formierte sich unter dem Motto "GOÄneu – so nicht". Die Kritiker bemängeln sowohl den intransparenten Verhandlungsprozess als auch das Ergebnis. Besonders betroffen sind Radiologie, Labormedizin, Chirurgie, Urologie, Augenheilkunde und Gynäkologie.


Der Berufsverband ALM beklagt, dass die Reform "ärztliche Leistungen abwertet, Innovationen ausblendet und ärztliche Tätigkeit ungleich vergütet". Technischen Fächern drohen Honorarverluste von bis zu 29 Prozent, während die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe warnt: "Der größte Verlierer des GOÄ-Entwurfs ist die innovative Spitzenmedizin".


Prognostizierter Anstieg der PKV-Ausgaben um 13,2 %


Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben übereinstimmend einen Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von 13,2 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten prognostiziert. Dies entspricht etwa 1,9 Milliarden Euro. Allerdings betonen beide Seiten, dass diese Prognose kein Budget darstellt. Nach Inkrafttreten der neuen GOÄ muss jede rechtskonform erstellte Rechnung bezahlt werden. Darüber hinaus werden Sondereffekte bei Morbidität und Innovationen zusätzlich zur Prognose berücksichtigt.


Kontinuierliche Weiterentwicklung durch Gemeinsame Kommission


Ein wesentliches Element der GOÄ neu ist die kontinuierliche Weiterentwicklung durch eine Gemeinsame Kommission aus Ärzteschaft und PKV. Nach Inkrafttreten der Reform soll diese Kommission das Gebührenwerk fortlaufend an den medizinischen Fortschritt anpassen. Hierbei werden erforderliche Änderungen geprüft, in den Entwurf eingearbeitet und dem Verordnungsgeber kommuniziert. Dieses dynamische System soll einem erneuten Veralten der GOÄ entgegenwirken.


Was bei einem Scheitern der Novelle politisch auf dem Spiel steht


Ein Scheitern des Kompromisses hätte weitreichende Konsequenzen. Die in den Jahren 2017/2018 gefundenen Vereinbarungen mit dem PKV-Verband wären hinfällig – einschließlich der Beibehaltung wesentlicher Rahmenbedingungen und des Ausschlusses selektivvertraglicher Regelungen. Politische Konzepte zu einer Einheitsgebührenordnung und Bürgerversicherung könnten neuen Aufwind erfahren. Der PKV-Verband hat zudem deutlich signalisiert, dass es keine weiteren Verhandlungen geben wird. Ohne Einigung droht eine politische Debatte über die Zukunft der Privatliquidation unter völlig anderen Voraussetzungen.


Schlussfolgerung


Fazit: Die GOÄ neu als Meilenstein für die ärztliche Vergütung


Die GOÄ-Novellierung stellt zweifellos einen historischen Wendepunkt im deutschen Gesundheitswesen dar. Nach jahrzehntelangem Stillstand erfolgt endlich die dringend notwendige Modernisierung des privaten Gebührenrechts. Der grundlegende Systemwechsel bringt einerseits mehr Rechtssicherheit durch feste Euro-Beträge, andererseits ermöglicht die Verdoppelung der Leistungsziffern eine präzisere Abrechnung moderner Behandlungsmethoden.

Besonders hervorzuheben ist die längst überfällige Aufwertung der sprechenden Medizin.


Ärztliche Zuwendung wird künftig angemessener honoriert, während gleichzeitig die überproportionale Vergütung technischer Leistungen korrigiert wird. Allerdings muss beachtet werden, dass diese Umverteilung nicht alle Fachgruppen gleichermaßen erfreut. Insbesondere technisch orientierte Fächer befürchten erhebliche Einkommenseinbußen.


Die neue GOÄ stellt darüber hinaus ein "lebendes System" dar. Dank der Gemeinsamen Kommission können künftig zeitnah Anpassungen vorgenommen werden, ohne erneut jahrzehntelange Reformstaus zu riskieren. Dies gewährleistet, dass innovative Behandlungsmethoden schneller ins Gebührenverzeichnis aufgenommen werden können.


Für die praktische Umsetzung bedeutet die Reform zunächst einen gewissen Umstellungsaufwand. Die Praxissoftware muss aktualisiert, das Personal geschult und Arbeitsabläufe angepasst werden. Trotz dieser anfänglichen Herausforderungen überwiegen jedoch die langfristigen Vorteile: mehr Transparenz für Patienten, weniger Abrechnungsstreitigkeiten und eine zeitgemäße Abbildung des medizinischen Fortschritts.


Angesichts der politischen Alternativen – etwa einer Einheitsgebührenordnung oder Bürgerversicherung – stellt die GOÄ neu trotz aller berechtigten Kritik einen wichtigen Kompromiss dar. Sie bewahrt das Grundprinzip der freien ärztlichen Berufsausübung und sichert gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Privatmedizin in Deutschland.


Letztendlich wird sich die Qualität der Reform erst in der praktischen Anwendung zeigen. Entscheidend wird sein, ob die prognostizierte Honorarsteigerung von 13,2 Prozent tatsächlich bei allen Arztgruppen ankommt und wie schnell das neue System auf künftige medizinische Entwicklungen reagieren kann. Für die deutsche Ärzteschaft bedeutet die GOÄ neu jedenfalls den Beginn einer neuen Abrechnungsära – mit allen Chancen und Herausforderungen, die ein solcher Umbruch mit sich bringt.


FAQs

Q1. Warum ist eine Novellierung der GOÄ notwendig? Eine Novellierung der GOÄ ist notwendig, da die aktuelle Version größtenteils aus den 1980er Jahren stammt und den modernen medizinischen Fortschritt nicht mehr adäquat abbildet. Die veraltete Struktur führt zu Abrechnungsproblemen und Fehlanreizen im Praxisalltag.

Q2. Was sind die wichtigsten Änderungen in der GOÄ neu 2025? Die GOÄ neu 2025 bringt wesentliche Änderungen: Abschaffung der Steigerungssätze zugunsten fester Euro-Beträge, Einführung von Zuschlägen bei Erschwernissen, 5.500 neue Leistungsziffern, Stärkung der sprechenden Medizin und Nutzung der Telematikinfrastruktur für die Abrechnung.

Q3. Wie wirkt sich die GOÄ neu auf die Vergütung der Ärzte aus? Es wird ein Anstieg des PKV-Ausgabevolumens um 13,2% innerhalb der ersten drei Jahre nach Einführung prognostiziert. Die sprechende Medizin wird aufgewertet, während technische Leistungen tendenziell abgewertet werden. Dies führt zu unterschiedlichen Auswirkungen je nach Fachrichtung.

Q4. Wie wird die GOÄ neu nach ihrer Einführung weiterentwickelt? Eine Gemeinsame Kommission aus Ärzteschaft und PKV wird die GOÄ neu kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt anpassen. Dies soll ein erneutes Veralten des Gebührenwerks verhindern und eine zeitnahe Integration neuer medizinischer Leistungen ermöglichen.

Q5. Welche Kritik gibt es an der GOÄ neu 2025? Hauptkritikpunkte kommen von technischen Fächern wie Radiologie und Labormedizin, die Honorarverluste befürchten. Ein Bündnis aus 46 medizinischen Fachgesellschaften kritisiert die Abwertung ärztlicher Leistungen, mangelnde Berücksichtigung von Innovationen und ungleiche Vergütung verschiedener ärztlicher Tätigkeiten.

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