Website-Relaunch ohne Ranking-Verlust: Checkliste für Praxen
Ein Website-Relaunch kostet schnell Sichtbarkeit bei Google. Diese Checkliste zeigt Praxen, worauf es beim Umzug ankommt.
Lukas Kosman
Gründer & Chief Customer Officer
Die neue Website ist online, alle in der Praxis freuen sich über das frische Design – und zwei Wochen später fragt die Praxismanagerin, warum plötzlich kaum noch jemand über Google auf die Terminseite kommt. Das ist kein Einzelfall. Ein Relaunch verändert oft mehr, als beim Blick auf die neue Startseite zu erkennen ist: Adressen ändern sich, Inhalte werden neu sortiert, technische Einstellungen geraten im Trubel des Launches aus dem Blick. Wer die typischen Stolperfallen vorher kennt, muss den Einbruch bei der Sichtbarkeit aber nicht einfach hinnehmen.
Warum Rankings beim Relaunch überhaupt kippen
Google bewertet nicht die Praxis als Ganzes, sondern einzelne Webadressen. Jede Unterseite sammelt über Jahre Signale: wie oft sie in den Suchergebnissen angeklickt wird, wie lange Besucherinnen und Besucher bleiben, welche anderen Seiten darauf verlinken. Ändert sich beim Relaunch die Adresse einer Seite – etwa weil aus mehreren eigenen Leistungsseiten plötzlich eine gemeinsame Unterseite wird –, gehen diese gesammelten Signale verloren, sofern niemand eine Weiterleitung einrichtet. Für Google sieht es dann so aus, als sei die alte Seite einfach verschwunden, und die neue Adresse muss sich ihre Position erst wieder erarbeiten.
Häufig kommt beim Relaunch noch mehr zusammen: eine neue Domain, ein neues Content-Management-System, ein überarbeitetes Menü. Jede dieser Änderungen ist für sich genommen unproblematisch. Kritisch wird es erst, wenn mehrere Dinge gleichzeitig passieren – URLs ändern sich, Inhalte werden gekürzt oder zusammengelegt, und die technische Grundausstattung wie Sitemap, robots.txt und Weiterleitungen wächst nicht mit. Genau diese Kombination sorgt dafür, dass Praxen nach einem Relaunch wochenlang schlechtere Platzierungen sehen, obwohl die neue Website inhaltlich eigentlich besser ist als die alte.
Vor dem Start: den Ist-Zustand festhalten
Bevor irgendetwas Neues gebaut wird, gehört eine einfache Bestandsaufnahme auf den Tisch: Welche Seiten gibt es aktuell, welche werden tatsächlich besucht, über welche Suchbegriffe finden Menschen dorthin? Eine Praxis mit fünfzehn Unterseiten sollte diese Liste vollständig haben, bevor die alte Website abgeschaltet wird – am besten als einfache Tabelle mit der alten Adresse in einer Spalte und der geplanten neuen Adresse in der nächsten. So lässt sich später leicht prüfen, ob wirklich jede Seite berücksichtigt wurde.
Wer nicht genau weiß, wie die eigene Website aktuell aufgestellt ist, kann sie vorab kostenlos über den Website-Check analysieren lassen. Das Tool zeigt, wo die bestehende Seite technisch steht, und ersetzt zwar keine vollständige SEO-Prüfung, gibt aber eine erste, ehrliche Einschätzung davon, was beim Umzug unbedingt mitgenommen werden sollte. Gerade bei älteren Websites lohnt sich dieser Blick, weil sich über die Jahre oft Unterseiten angesammelt haben, an die im Praxisalltag niemand mehr denkt.
Die technische Checkliste für den Umzug
Der eigentliche Umzug hängt an wenigen, aber entscheidenden Punkten. Vier davon gehören in jeden Relaunch-Plan, unabhängig davon, wie groß die Praxis-Website ist:
- Jede alte URL bekommt eine 301-Weiterleitung auf die passende neue Adresse – keine Sammelweiterleitung aller Seiten auf die Startseite.
- Die XML-Sitemap wird neu erzeugt und bei der Google Search Console eingereicht, sobald die neue Seite live ist.
- Die robots.txt wird geprüft: Staging-Umgebungen dürfen für Suchmaschinen gesperrt sein, die fertige Live-Seite darf es nicht.
- SSL-Zertifikat und Domain-Einstellungen laufen unterbrechungsfrei weiter, damit die Seite während der Umstellung erreichbar bleibt.
Jeder dieser Punkte klingt für sich genommen simpel, wird aber erfahrungsgemäß trotzdem übersehen – meist, weil die Verantwortung zwischen Praxis, Webagentur und IT-Dienstleister nicht klar verteilt ist. Deshalb hilft es, vor dem Launch schriftlich festzuhalten, wer welchen Punkt der Liste tatsächlich umsetzt und bis wann.
Domain und technisches Fundament sind dabei kein Nebenschauplatz: Läuft die Domain über einen anderen Anbieter als die neue Website, entstehen genau an dieser Schnittstelle erfahrungsgemäß die meisten Pannen – etwa wenn die Domain-Verwaltung nicht rechtzeitig auf den neuen Server zeigt. Ein sauber aufgesetztes Fundament erspart später die Fehlersuche unter Zeitdruck; dazu zählt alles rund um Domain und Hosting. Wie die neue Seite inhaltlich für Suchmaschinen aufgestellt wird, ist wiederum ein eigenes Thema, das unter SEO für Praxen zusammenläuft.
Vor dem eigentlichen Livegang lohnt sich außerdem ein Testlauf auf der Staging-Umgebung: Formulare ausfüllen, Terminbuchung durchklicken, Darstellung auf dem Smartphone prüfen. Was hier übersehen wird, fällt sonst erst auf, wenn Patientinnen und Patienten es melden.
Rechtliches und Sichtbares nicht vergessen
Ein Relaunch ist auch der Moment, in dem Pflichtangaben gern untergehen, weil sie beim Seitenumbau schlicht vergessen werden. Das Impressum muss weiterhin die nach Paragraf 5 DDG vorgeschriebenen Angaben enthalten – Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten der Praxis. Die Datenschutzerklärung wiederum muss die Informationspflichten aus Artikel 13 DSGVO abdecken, besonders wenn sich mit der neuen Website auch die eingesetzten Tools ändern, etwa eine neue Analyse-Software oder ein neues System für die Online-Terminbuchung. Wird zusätzlich ein neues Kontaktformular eingebaut, gehört auch dieses in die Datenschutzerklärung – ein Punkt, der bei der Abnahme der neuen Seite leicht durchrutscht.
Ebenfalls leicht übersehen wird das Google-Unternehmensprofil. Es bleibt beim Relaunch zwar bestehen, sollte aber zeitnah auf die neue Adresse verweisen – sonst führt ein Klick aus der Google-Suche ins Leere oder auf eine Fehlermeldung. Das ist kein rein technisches Detail: Laut Bitkom achtet ein Drittel der Patientinnen und Patienten in Deutschland bei der Arztwahl auf gute Online-Bewertungen. Verlinkt das Profil noch auf die alte Website oder läuft das Kontaktformular ins Leere, kostet das genau in dem Moment Vertrauen, in dem sich jemand für die Praxis entscheiden wollte. Für den Umgang mit Bewertungen selbst – etwa mit unangemessenen Rezensionen – lohnt sich außerdem ein Blick in die Richtlinien des Google-Unternehmensprofils, die klar regeln, was gemeldet werden kann und was nicht.
Barrierefreiheit: Pflicht oder Kür?
Seit Sommer 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen. Für reine Dienstleistungen sieht Paragraf 3 BFSG eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor – Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Viele Einzel- und kleinere Gemeinschaftspraxen fallen unter diese Ausnahme und sind rechtlich nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Größere Praxen oder Medizinische Versorgungszentren mit entsprechend mehr Beschäftigten sollten die eigene Größe an dieser Stelle allerdings genau prüfen, statt sich pauschal auf die Ausnahme zu verlassen.
Unabhängig von der rechtlichen Pflicht lohnt sich das Thema beim Relaunch trotzdem. Ausreichender Kontrast, gut lesbare Schriftgrößen und eine Website, die sich auch mit der Tastatur bedienen lässt, kommen vor allem älteren Patientinnen und Patienten zugute. Solche Punkte lassen sich mit vergleichsweise wenig Mehraufwand mitnehmen, wenn der Relaunch ohnehin ansteht – im Nachhinein, an einer bereits fertigen Website, ist derselbe Aufwand meist deutlich größer.
Nach dem Go-live: beobachten statt hoffen
Mit dem Livegang ist die Arbeit nicht getan. Die Google Search Console zeigt in den ersten Wochen, ob die neuen Seiten erfasst werden und ob Weiterleitungen greifen. Ein Blick in den Abdeckungsbericht verrät, ob Seiten unerwartet als „nicht gefunden" markiert werden – ein deutliches Zeichen für vergessene Redirects. Auch Ladezeit und Darstellung auf dem Smartphone sollten in dieser Phase noch einmal geprüft werden, weil sich technische Probleme oft erst unter echtem Besucherverkehr zeigen.
Es lohnt sich außerdem, die wichtigsten Suchbegriffe der Praxis – etwa den eigenen Namen, die Fachrichtung und den Ort – einige Wochen im Blick zu behalten. Schwankungen direkt nach dem Relaunch sind normal und kein Grund zur Sorge. Bleiben die Rankings über mehrere Wochen deutlich unter dem alten Niveau, lohnt sich eine gezielte Fehlersuche, statt einfach abzuwarten, dass sich die Lage von selbst normalisiert.
Fazit: Womit anfangen?
Der größte Hebel liegt vor dem eigentlichen Launch: eine vollständige Liste aller bestehenden Seiten-Adressen und eine klare Zuordnung, wohin jede davon nach dem Umzug zeigen soll. Diese Übersicht macht es möglich, Redirects, Sitemap und Search Console in der richtigen Reihenfolge abzuarbeiten, statt hinterher einzelne Probleme nacheinander zu suchen. Rechtliche Pflichtangaben und das Google-Unternehmensprofil gehören auf dieselbe Liste – sie werden erfahrungsgemäß zuletzt bedacht, obwohl sie schnell erledigt sind. Barrierefreiheit ist für die meisten Praxen keine gesetzliche Pflicht, aber ein Relaunch ist ein guter Moment, kleine Verbesserungen für ältere Patientinnen und Patienten gleich mitzunehmen, statt sie auf später zu verschieben.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert es, bis eine neue Praxis-Website wieder so gut rankt wie die alte?
- Das lässt sich nicht seriös in Wochen angeben, weil es von der Zahl der Seiten, den Redirects und der Konkurrenz vor Ort abhängt. Realistisch sind einige Wochen bis wenige Monate, wenn die technische Umstellung sauber läuft. Fehlen Weiterleitungen oder ändert sich die Struktur stark, kann es deutlich länger dauern.
- Reicht es, die neue Website einfach live zu schalten und den Rest laufen zu lassen?
- Nein. Ohne Weiterleitungen der alten URLs, eine aktuelle Sitemap und eine geprüfte robots.txt verliert Google den Überblick über die Seite. Das kostet unnötig Sichtbarkeit, die sich mit etwas Vorbereitung vermeiden lässt.
- Muss die Praxis-Website barrierefrei sein?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen unter bestimmten Grenzen aus. Viele Einzel- und Gemeinschaftspraxen fallen darunter. Unabhängig von der Pflicht lohnt sich eine gut lesbare, kontrastreiche Website aber für Patientinnen und Patienten jeden Alters.
- Was passiert mit dem Google-Unternehmensprofil beim Relaunch?
- Das Profil bleibt bestehen, sollte aber nach dem Relaunch auf die neue Website-Adresse verweisen. Bestehende Bewertungen gehen dabei nicht verloren, sofern das Profil nicht neu angelegt, sondern nur aktualisiert wird.
- Wo fängt man am besten an?
- Mit einer vollständigen Liste aller bestehenden Seiten-Adressen. Erst wenn klar ist, was es aktuell gibt, lässt sich sauber planen, wohin jede einzelne URL nach dem Umzug zeigen soll.
Quellen
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