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Praxisalltag & Digitalisierung

Digitale Patientenkommunikation: Was Patienten heute erwarten

Digitale Patientenkommunikation: Was Praxen heute leisten sollten, wo Grenzen liegen und was der Datenschutz dabei verlangt.

Porträt von Lukas Kosman

Lukas Kosman

Gründer & Chief Customer Officer

Montagmorgen, kurz nach acht: Das Telefon klingelt, noch bevor die Praxis richtig geöffnet hat. Eine Patientin wollte am Wochenende online einen Termin buchen, ist an der fehlenden Funktion gescheitert und versucht es nun telefonisch. Hinter ihr warten in der Leitung bereits drei weitere Anrufer.

Solche Szenen gehören in vielen Praxen zum Alltag. Sie zeigen, wie weit sich die Erwartungen an digitale Patientenkommunikation von den tatsächlichen Praxisabläufen entfernt haben. Wer das für einen Einzelfall hält, unterschätzt, wie oft sich solche Situationen wiederholen – gerade montags, wenn sich Anfragen aus dem Wochenende stauen.

Was Patienten heute erwarten, bevor sie überhaupt anrufen

Die Entscheidung für eine Praxis fällt oft, bevor das Telefon überhaupt klingelt. Schon ein Drittel (34 Prozent) der Patientinnen und Patienten in Deutschland achtet bei der Arztwahl auf gute Online-Bewertungen der jeweiligen Praxis – über alle Altersgruppen hinweg, wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt.

Besonders wichtig ist eine gute Online-Bewertung den 16- bis 29-Jährigen: Hier liegt der Anteil bei 40 Prozent. Wer nun vermutet, das Thema betreffe nur jüngere Patienten, irrt jedoch. Selbst bei den über 65-Jährigen schaut immerhin noch ein Viertel (25 Prozent) im Netz nach, wie andere die Behandlung bewertet haben. Digitale Patientenkommunikation beginnt damit nicht erst beim ersten Praxiskontakt, sondern bereits bei der Recherche davor – auf Google, auf Bewertungsportalen, auf der eigenen Website.

Für Praxen heißt das zunächst nichts Dramatisches, aber es lohnt sich, nüchtern zu prüfen, was Website und Google-Unternehmensprofil beim ersten Besuch tatsächlich hergeben: Stimmen Öffnungszeiten, Leistungsspektrum und Erreichbarkeit, noch bevor der erste Anruf eingeht? Wer hier nachbessert, muss nicht gleich das gesamte Praxismarketing umkrempeln – oft reichen schon aktualisierte Angaben und ein paar Minuten Pflegeaufwand pro Monat.

Warum Telefon und Fax an ihre Grenzen stoßen

Die klassische Praxiskommunikation läuft noch immer stark über das Telefon – das ist nicht grundsätzlich falsch, stößt aber an Grenzen, sobald mehrere Anliegen gleichzeitig eintreffen: Terminanfragen, Rezeptwünsche, Rückfragen zu Befunden. Jeder dieser Anrufe bindet Zeit am Empfang, die dann für die Patienten vor Ort fehlt. Gerade in Stoßzeiten summieren sich diese Minuten schnell zu einer echten Belastung für das gesamte Team.

Fax ist in vielen Praxen noch im Einsatz, gilt aus Datenschutzsicht aber zunehmend als kritisch: Die Übertragung erfolgt unverschlüsselt, und Verwechslungen bei der Zielnummer bergen reale Risiken. Eine Alternative ist das nicht per se – aber ein Anlass, die Kommunikationswege insgesamt neu zu sortieren: Was muss wirklich telefonisch oder per Fax laufen, und was lässt sich über klar geregelte digitale Wege schneller und sicherer erledigen? Wer Fax dennoch nicht vollständig ablösen kann, sollte zumindest prüfen, welche Inhalte darüber überhaupt noch versendet werden müssen.

Ein kostenloser Blick auf die eigene Praxiswebsite zeigt oft schon, wo es hakt – etwa ob Terminarten, Kontaktwege und häufige Fragen überhaupt auffindbar sind. Der Website-Check gibt dafür eine erste, unverbindliche Einschätzung.

E-Mail und Messenger: praktisch, aber nicht ohne Regeln

E-Mail-Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ist komfortabel, bringt aber eine Reihe datenschutzrechtlicher Anforderungen mit sich, die in der Praxis oft unterschätzt werden. Ärztinnen und Ärzte gelten als Berufsgeheimnisträger, ihre Kommunikation unterliegt entsprechend strengen Maßstäben. Dieser Status bringt Pflichten mit sich, die über das hinausgehen, was in anderen Branchen beim Mailverkehr üblich ist.

E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten, sollten daher mindestens mit einer „Transportverschlüsselung" versendet werden. Bei Gesundheitsdaten reicht das laut LfDI Rheinland-Pfalz allerdings nicht aus: Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DS-GVO und damit besonders sensiblen Daten, wie Gesundheitsdaten, sollte zudem eine „Ende-zu-Ende"-Verschlüsselung vorgenommen werden. Das betrifft praktisch jede E-Mail, die über eine reine Terminbestätigung hinausgeht und etwa Befunde, Diagnosen oder Medikationen erwähnt.

Verzichtet eine Praxis auf diese Absicherung, braucht es eine informierte Zustimmung der Patientin oder des Patienten: Ein Unterschreiten der genannten Sicherheitsanforderungen ist datenschutzrechtlich hinnehmbar, sofern eine freiwillige und informierte Einwilligung der betroffenen Person in eine unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation vorliegt. Dies bedeutet unter anderem, dass der Berufsgeheimnisträger eine Verschlüsselung der E-Mail-Kommunikation angeboten haben muss. Ein genereller Hinweis im Impressum reicht dafür in der Regel nicht aus. In der Praxis bedeutet das: Ein Satz im Kleingedruckten der Website reicht nicht, die Zustimmung muss im jeweiligen Moment eingeholt werden.

Diese Anforderungen ergeben sich nicht aus Praxiskonvention, sondern direkt aus der Datenschutz-Grundverordnung: Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Für Gesundheitsdaten fällt diese Risikoabwägung praktisch immer zugunsten strengerer Maßnahmen aus: Betrifft die Kommunikation besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DS-GVO – etwa ethnische Herkunft, politische Überzeugungen oder Gesundheit –, ist die unverschlüsselte Kommunikation besonders kritisch.

Für Messenger-Dienste gilt im Grundsatz Ähnliches: Ein privater WhatsApp-Account auf dem Praxishandy ist für medizinische Inhalte keine gute Idee, so praktisch er im Alltag erscheinen mag. Wer Messenger nutzen möchte, braucht eine Lösung, die auf die Anforderungen von Berufsgeheimnisträgern zugeschnitten ist – und eine klare Teamregel, was darüber kommuniziert werden darf und was nicht. Praxen, die hier unsicher sind, fahren besser damit, zunächst eine klare interne Richtlinie zu erarbeiten, bevor neue Kanäle eingeführt werden.

Was die eigene Website heute leisten kann

Viele Standardanfragen lassen sich abfangen, bevor sie überhaupt zum Telefonat werden. Eine gut gepflegte Praxiswebsite mit klaren Angaben zu Leistungen, Terminarten und Kontaktwegen erledigt einen Teil der digitalen Patientenkommunikation von selbst – ohne dass am Empfang jemand dafür Zeit investieren muss. Das entlastet nicht nur das Telefon, sondern sorgt auch dafür, dass Patientinnen und Patienten schon vor dem ersten Kontakt ein realistisches Bild der Praxis bekommen.

Ein Beispiel aus dem Vorsorgebereich: Patienten wissen oft nicht genau, welche Kassenleistungen ihnen in welchem Alter zustehen. Ein Vorsorge-Checker auf der Praxiswebsite kann das anzeigen und auf diese Weise Rückfragen reduzieren, die sonst telefonisch oder per Mail eingehen. Wer prüfen möchte, ob ein solches Werkzeug zur eigenen Praxis passt, findet unter Vorsorge-Checker eine Beschreibung der Funktion.

Darüber hinaus gibt es inzwischen digitale Assistenten, die wiederkehrende Anfragen wie Terminwünsche oder einfache organisatorische Fragen rund um die Uhr entgegennehmen, ohne medizinisches Personal einzubinden. Mehr dazu unter Praxis-Assistent. Ob sich ein solches Werkzeug lohnt, hängt stark von Patientenaufkommen und Praxisgröße ab: Für eine kleine Einzelpraxis mit überschaubarem Anrufvolumen rechnet sich der Aufwand oft nicht, für eine Praxis mit mehreren Behandlern und hoher Terminnachfrage dagegen eher. Entscheidend ist am Ende weniger die Technik selbst als die Frage, ob sie zum tatsächlichen Alltag der Praxis passt.

Wie viel Digitalisierung braucht Ihre Praxis wirklich?

Nicht jede Praxis braucht jeden Kanal. Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, wer in die Praxis kommt und womit das Team schon heute zu kämpfen hat. Drei Fragen helfen bei der Einordnung:

  • Wie oft klingelt das Telefon wegen Anliegen, die sich eigentlich online klären ließen – etwa Terminverschiebungen oder einfache Rezeptanfragen?
  • Welche Altersstruktur hat die Patientenschaft, und wie realistisch ist die Nutzung digitaler Kanäle in dieser Gruppe tatsächlich?
  • Welche Inhalte würden über einen digitalen Kanal laufen – reine Organisation oder auch medizinische Details, die besonderen Schutz brauchen?

Aus den Antworten ergibt sich meist schon eine Prioritätenliste – ohne dass gleich in jeden verfügbaren Kanal investiert werden muss.

Eine Kinder- und Jugendarztpraxis mit vielen jungen Eltern hat andere Anforderungen als eine geriatrische Schwerpunktpraxis. Beide profitieren von einer klaren, aktuellen Website – aber nicht beide brauchen zwingend einen Chat-Kanal oder eine Terminbuchungs-App.

Fazit: Womit anfangen?

Digitale Patientenkommunikation ist kein Projekt, das sich an einem Wochenende erledigen lässt – muss es aber auch nicht sein. Der naheliegende erste Schritt ist ein ehrlicher Blick auf die eigene Website: Sind die wichtigsten Informationen aktuell, verständlich und mobil nutzbar? Danach lohnt sich die Frage, welche E-Mail- oder Messenger-Wege im Team bereits genutzt werden – und ob sie den Anforderungen an Berufsgeheimnisträger tatsächlich standhalten. Schon diese Bestandsaufnahme zeigt häufig, wo die größten Lücken liegen, ohne dass sofort neue Software angeschafft werden muss.

Wer danach noch Kapazität hat, kann über automatisierte Lösungen für Standardanfragen nachdenken. Nicht, weil jede Praxis das braucht, sondern weil solche Lösungen oft genau die Anrufe abfangen, die am Montagmorgen die Warteschleife füllen. Am Ende zählt nicht die Zahl der eingeführten Kanäle, sondern ob sie das Team tatsächlich entlasten und Patientinnen und Patienten den Alltag erleichtern.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss eine Praxis E-Mails mit Patienten verschlüsseln?
Eine Pflicht zur Verschlüsselung in jedem Fall gibt es nicht, aber Berufsgeheimnisträger müssen die Kommunikation dem Stand der Technik entsprechend absichern. Für normale Patientendaten reicht in der Regel eine Transportverschlüsselung, bei besonders sensiblen Inhalten empfiehlt sich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Ohne Verschlüsselung braucht es eine informierte Einwilligung der Patientin oder des Patienten.
Reicht ein Hinweis auf der Website, dass E-Mails unverschlüsselt sind?
Ein pauschaler Satz im Impressum oder auf der Kontaktseite gilt nicht automatisch als informierte Einwilligung, weil nicht sichergestellt ist, dass die Person ihn gelesen und verstanden hat. Besser ist ein aktiver Hinweis im jeweiligen Kommunikationsweg, etwa direkt vor dem Absenden einer Anfrage.
Brauchen auch kleine Praxen eine Online-Terminbuchung?
Nicht jede Praxis braucht sie. Für Praxen mit wenigen, wiederkehrenden Patienten reicht oft das Telefon weiterhin aus. Praxen mit hohem Patientenaufkommen oder vielen jüngeren Patienten entlasten ihr Team dagegen spürbar, wenn Standardtermine online buchbar sind.
Was ist mit älteren Patienten, die keine digitalen Kanäle nutzen?
Digitale Kommunikation sollte das Telefon ergänzen, nicht ersetzen. Auch bei älteren Patientengruppen informiert sich ein Teil online, bevor ein Termin vereinbart wird – das Telefon bleibt aber für viele der bevorzugte Weg und muss erreichbar bleiben.
Welcher Kanal eignet sich für medizinische Rückfragen am besten?
Für einfache organisatorische Anliegen wie Terminverschiebungen oder Rezeptwünsche eignen sich Online-Formulare oder ein Patientenportal gut. Für medizinische Inhalte mit sensiblen Daten ist ein geschützter Kanal mit entsprechender Verschlüsselung die sicherere Wahl als eine offene E-Mail.

Quellen

  1. Bitkom: Ein Drittel liest Online-Bewertungen vor dem Arztbesuch
  2. LfDI Rheinland-Pfalz: E-Mail und Berufsgeheimnisträger
  3. Art. 9 DSGVO — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten)
  4. Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung

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