Woran Sie erkennen, dass Ihre Praxis-Website veraltet ist
Woran Sie erkennen, dass Ihre Praxis-Website oder Homepage veraltet ist – und welche Signale bei Patienten wirklich zählen.
Björn-Christian Müller
Gründer & Geschäftsführer
Eine Hausärztin will einer Kollegin die Durchwahl ihrer Praxis schicken und ruft dafür die eigene Website auf – zum ersten Mal seit Monaten. Beim Überfliegen bleibt ihr Blick hängen: Im Team steht noch eine Kollegin, die längst eine eigene Praxis führt. Die Sprechzeiten stimmen seit dem vergangenen Sommer nicht mehr. Und auf dem Handy muss sie zweimal vergrößern, um die Telefonnummer überhaupt lesen zu können. Gebaut wurde die Seite einmal, danach lief sie einfach weiter.
Eine Website altert nicht sichtbar wie ein Wartezimmerstuhl, sondern still. Niemand ruft in der Praxis an, um zu sagen, dass die Sprechzeiten falsch stehen oder die Seite auf dem Handy hakt. Deshalb fällt es meist erst auf, wenn man sie – wie die Hausärztin im Beispiel – zufällig selbst wieder öffnet.
Viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber ahnen, dass ihre Website schon länger nicht mehr angefasst wurde. Was oft fehlt, ist ein Gefühl dafür, wie dringend das Problem ist und wo man am besten anfängt. Die folgenden Signale helfen bei der Einschätzung.
Der erste Blick entscheidet mehr, als man denkt
Öffnen Sie Ihre eigene Website einmal so, als wären Sie eine neue Patientin. Wirkt die Schrift winzig, das Layout gedrängt oder die Farbwahl aus einer anderen Zeit? Solche Eindrücke entstehen in Sekunden – meist bevor überhaupt ein Text gelesen wird. Es hilft, die Seite testweise jemandem zu zeigen, der die Praxis noch nicht kennt, etwa einer befreundeten Person oder einem Familienmitglied, und um eine ehrliche erste Reaktion zu bitten. Diese ungefilterte Einschätzung ist oft aufschlussreicher als der eigene, längst gewohnte Blick.
Typische Alterserscheinungen: Stockfotos, die man auf den ersten Blick als solche erkennt, weil das abgebildete „Praxisteam“ erkennbar aus einer Bilddatenbank stammt und nirgendwo sonst zur eigenen Praxis passt. Blinkende Elemente oder animierte Banner, die heute eher an frühe Internetjahre erinnern als an eine moderne Praxis. Überladene Startseiten mit zu vielen Ausrufezeichen, in Großbuchstaben geschriebenen Ankündigungen oder mehreren konkurrierenden Buttons, bei denen unklar bleibt, welcher Klick der wichtigste ist. Eine Navigation mit zehn oder mehr Menüpunkten, bei der niemand auf Anhieb findet, was er sucht – etwa weil „Sprechzeiten“ unter „Aktuelles“ versteckt sind statt an prominenter Stelle zu stehen. Keines dieser Signale ist für sich genommen dramatisch. In der Summe erzeugen sie aber den Eindruck, in der Praxis habe sich seit Jahren nichts verändert – auch wenn das gar nicht stimmt und im Sprechzimmer längst modernste Geräte stehen. Was eine zeitgemäße Seite stattdessen mitbringen sollte, zeigt unser Überblick über die Merkmale einer modernen Praxis-Website.
Auf dem Handy nicht zu bedienen
Ein zweiter, sehr zuverlässiger Test: Öffnen Sie die Website auf dem eigenen Smartphone, ohne zu zoomen. Müssen Sie den Text vergrößern, um ihn lesen zu können, oder rutscht das Menü über den Bildschirmrand hinaus, ist das ein klares technisches Warnsignal. Versuchen Sie zusätzlich, mit dem Daumen einen Termin-Button oder die Telefonnummer anzutippen: Lässt sich der Button kaum treffen, weil er zu klein geraten ist, oder öffnet ein Klick auf die Telefonnummer nicht automatisch die Wählfunktion des Handys, spricht das ebenfalls für eine veraltete technische Basis.
Websites, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, sind häufig noch auf den Desktop-Bildschirm zugeschnitten und wurden nie für mobile Geräte nachgerüstet. Für Patientinnen und Patienten, die unterwegs schnell Sprechzeiten oder eine Telefonnummer suchen – etwa in der Mittagspause, kurz bevor die Praxis schließt, oder abends auf dem Sofa bei der Suche nach einer neuen Ärztin – ist das ein echtes Hindernis. Warum Anfragen ausbleiben, lässt sich von außen selten sagen. Eine Seite, die sich auf dem Handy kaum bedienen lässt, gehört aber zu den Dingen, die niemand von sich aus zurückmeldet. Wer den Handy-Test einmal selbst gemacht hat, kann zumindest besser einschätzen, wie viel Geduld die eigene Seite unterwegs verlangt.
Inhalte, die nicht mehr zur Praxis passen
Manche Websites sehen auf den ersten Blick gepflegt aus, enthalten aber veraltete Informationen. Ein Kollege, der die Praxis vor drei Jahren verlassen hat, taucht noch im Team auf. Die Sprechzeiten stimmen nicht mehr mit dem Praxisschild überein, weil sich die Mittagspause verschoben hat oder freitags früher geschlossen wird. Beschrieben wird eine IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt), die es gar nicht mehr gibt, während eine neu eingeführte Leistung mit keinem Wort erwähnt wird. Auch Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen, die eine Praxis inzwischen erworben hat, fehlen auf vielen älteren Seiten schlicht, weil niemand daran gedacht hat, den Text nach der letzten Fortbildung zu ergänzen.
Solche Unstimmigkeiten fallen der Praxis selbst oft nicht auf – die eigene Website liest man selten mit den Augen einer Patientin, sondern eher gar nicht mehr, weil man sie „ja schon kennt“. Für Außenstehende wirken sie dagegen wie ein Zeichen, dass sich niemand mehr richtig kümmert, selbst wenn im Praxisalltag alles bestens organisiert ist. Ein kurzer jährlicher Check von Team, Sprechzeiten und Leistungen kostet wenig Zeit und beugt genau das vor. Am einfachsten lässt sich das mit einem festen Termin im Kalender lösen, etwa zu Jahresbeginn, an dem eine verantwortliche Person aus dem Team einmal die komplette Website Seite für Seite durchgeht und mit dem aktuellen Stand abgleicht.
Kein Termin online, keine Bewertung sichtbar
Wie wichtig Online-Informationen bei der Arztwahl sind, zeigte bereits 2021 eine Befragung des Digitalverbands Bitkom: Ein Drittel der Befragten (34 Prozent) achtete bei der Arztwahl auf gute Online-Bewertungen der jeweiligen Praxis. Knapp der Hälfte (45 Prozent) war bei der Arztwahl außerdem wichtig, dass sich online Termine vereinbaren lassen. Die Umfrage ist inzwischen einige Jahre alt, zeigt aber, wie früh sich diese Erwartung gebildet hat.
Das heißt nicht, dass jede Praxis zwingend ein Online-Buchungssystem braucht. Für eine gut ausgelastete Einzelpraxis mit stabilem Patientenstamm können eine klare Telefonnummer und ein Kontaktformular völlig ausreichen. Wer aber neue Patientinnen und Patienten gewinnen möchte, sollte wissen: Für einen Teil von ihnen ist die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung ein Kriterium bei der Arztwahl. Gerade jüngere Patientinnen und Patienten sind es aus anderen Lebensbereichen gewohnt, Termine, Lieferungen oder Reservierungen mit wenigen Klicks selbst zu organisieren, und übertragen diese Erwartung ganz selbstverständlich auf die Arztpraxis.
Auch das Thema Bewertungen verdient einen zweiten Blick. Wer auf der eigenen Website nirgends auf positive Erfahrungsberichte hinweist oder gar nicht weiß, wie die Praxis auf gängigen Bewertungsportalen dasteht, verschenkt eine Chance, Vertrauen aufzubauen, bevor der erste Kontakt überhaupt stattgefunden hat. Ein kurzer, ehrlicher Blick auf die eigenen Bewertungen – und gegebenenfalls eine höfliche, sachliche Reaktion auf kritische Kommentare – kostet wenig Aufwand, wirkt aber oft stärker als jedes Werbetexten.
Beim Antworten gilt allerdings eine Grenze, die man nicht überschreiten sollte: die Schweigepflicht. Wer öffentlich antwortet, darf nicht erkennen lassen, dass die schreibende Person überhaupt in Behandlung war, wann sie da war oder worum es ging. Paragraf 203 Absatz 1 Nummer 1 StGB stellt es unter Strafe, wenn Ärztinnen und Ärzte ein ihnen anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbaren – vorgesehen ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dass jemand selbst eine Bewertung geschrieben hat, entbindet Sie nicht automatisch von der Schweigepflicht. Sicher ist deshalb eine kurze, allgemein gehaltene Antwort, die niemandem ein Behandlungsverhältnis bestätigt und für alles Weitere das persönliche Gespräch in der Praxis anbietet.
Wer die eigene Website in dieser Hinsicht objektiv einschätzen möchte, kann sie mit dem kostenlosen Website-Check analysieren lassen und bekommt konkrete Ansatzpunkte statt eines vagen Bauchgefühls.
Rechtliche Stolperfallen: Impressum, Datenschutz, Barrierefreiheit
Neben Gestaltung und Inhalt gibt es rechtliche Pflichten, die bei älteren Websites gerne übersehen werden. Nach Paragraf 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) müssen Betreiber einer Website bestimmte Pflichtangaben leicht erkennbar und ständig verfügbar bereithalten, das klassische Impressum. Dazu gehören Name und Anschrift sowie Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse. Weil der Arztberuf ein reglementierter Beruf ist, kommen die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen hinzu – dazu verlangt Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c DDG ausdrücklich auch die Angabe, wie diese Regelungen zugänglich sind, in der Praxis also einen Link zur Berufsordnung Ihrer Kammer. Bei vielen älteren Praxis-Websites steht dort eine veraltete E-Mail-Adresse, fehlt der Hinweis auf die zuständige Kammer oder – bei Praxisgesellschaften – die aktuelle Rechtsform. Manchmal ist das Impressum auch schlicht so gut versteckt, dass es weder Patientinnen noch Patienten noch eine prüfende Behörde auf Anhieb findet, obwohl es formal vorhanden ist.
Mindestens genauso häufig hängt der Datenschutz hinterher – gerade dort, wo ein Kontaktformular auf der Seite steht. Nach Artikel 13 Absatz 1 DSGVO müssen Sie bereits bei der Erhebung darüber informieren, wer für die Daten verantwortlich ist, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden und wer sie gegebenenfalls erhält. In der Datenschutzerklärung älterer Praxis-Websites steht dafür oft noch eine Vorlage, die nie an das tatsächlich eingesetzte Formular angepasst wurde; läuft dessen Übertragung zudem unverschlüsselt, fehlt genau die Maßnahme, die Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO als Beispiel für ein angemessenes Schutzniveau nennt. Und eingebundene Dienste wie Karten oder Analysewerkzeuge, die schon beim Seitenaufruf etwas im Gerät der Besucher speichern oder dort auslesen, sind nach Paragraf 25 Absatz 1 TDDDG grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung zulässig. Welche Angaben im Einzelnen Pflicht sind, haben wir in der Übersicht zu den Pflichtangaben auf der Praxis-Website zusammengestellt.
Ein neueres Thema ist die digitale Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten – dazu kann auch eine Online-Terminbuchung auf der Praxis-Website zählen, weil darüber ein Vertrag angebahnt wird. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von dieser Pflicht nach Paragraf 3 BFSG jedoch vollständig ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt nach Paragraf 2 Nummer 17 BFSG, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Viele kleinere Praxen sind damit nicht betroffen – auch dann nicht, wenn sie eine Online-Terminbuchung anbieten. Wie dabei Teilzeitkräfte zu zählen sind, sagt der Gesetzestext allerdings nicht: Wer nahe an der Zehn-Personen-Grenze liegt, sollte das klären lassen, bevor er sich für ausgenommen hält. Erst wer über diese Grenze hinauswächst, sollte prüfen lassen, ob die eigenen Online-Funktionen unter das Gesetz fallen. Selbst dort, wo keine gesetzliche Pflicht besteht, profitieren im Übrigen alle Patientinnen und Patienten von einer gut lesbaren, klar strukturierten Website mit ausreichend Kontrast – etwa ältere Menschen oder Patientinnen und Patienten mit Sehbeeinträchtigung.
Stand dieser Einordnung: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung – bei konkreten Fragen zum Impressum hilft die zuständige Kammer weiter, bei Datenschutz und Barrierefreiheit das Gespräch mit einer spezialisierten Kanzlei.
Was tun, wenn mehrere Punkte zutreffen?
Nicht jedes Signal erfordert sofort einen kompletten Neubau der Website. Sind nur die Inhalte veraltet, reicht meist eine Aktualisierung von Team, Sprechzeiten und Leistungen – oft eine Sache von wenigen Stunden, wenn die Zuständigkeit einmal geklärt ist. Sind dagegen Design, mobile Darstellung und rechtliche Angaben gleichzeitig aus der Zeit gefallen, lohnt sich ein grundsätzlicherer Schritt, weil einzelne Korrekturen an einer technisch veralteten Website häufig aufwendiger sind als ein sauberer Neuanfang.
Wer an diesen Punkt kommt, steht vor der Frage, wie die neue Seite entstehen soll. Auf dem Markt stehen sich dabei oft zwei Lager gegenüber: Agenturen, die individuell gestalten, und Baukästen zum Selbermachen. Ein Gegensatz muss das aber nicht sein. Sinnvoll ist eine Lösung, die beides mitbringt – ein Erscheinungsbild, das zur eigenen Praxis passt, und die Möglichkeit, kleine Änderungen wie ein neues Teammitglied oder geänderte Urlaubszeiten selbst vorzunehmen, ohne dafür jedes Mal jemanden beauftragen zu müssen. Bei luna gehört beides ohne Aufpreis zu jedem Paket. Wie ein solcher Wechsel abläuft, steht auf der Seite Praxis-Website erneuern. Worauf es beim Umzug technisch ankommt, damit die Seite bei Google nicht abrutscht, zeigt unsere Relaunch-Checkliste für Praxen.
Fazit: Womit anfangen?
Wer unsicher ist, wo er anfangen soll, prüft am besten in dieser Reihenfolge: erst der mobile Blick auf die eigene Seite, dann die Aktualität der Inhalte, dann die rechtlichen Pflichtangaben. Erst danach lohnt sich die Frage nach Design und Online-Funktionen wie der Terminbuchung. Diese Reihenfolge hat einen einfachen Grund: Die ersten drei Punkte kosten wenig Zeit, wirken sich aber unmittelbar darauf aus, ob Patientinnen und Patienten überhaupt auf der Website bleiben und die richtigen Informationen finden.
Eine veraltete Website ist selten ein einzelnes Problem. Meist ist sie eine Ansammlung kleiner Nachlässigkeiten, die sich über Jahre angesammelt haben – ein hier vergessenes Update, dort eine nicht angepasste Telefonnummer, an anderer Stelle ein Impressum, das nie ganz fertig wurde. Die gute Nachricht: Jeder einzelne Punkt lässt sich unabhängig von den anderen angehen, ohne dass gleich das ganze Projekt ansteht. Schon ein einziger Nachmittag, an dem Sie oder jemand aus Ihrem Team die Website systematisch durchgehen, kann ausreichen, um die gröbsten Stolperfallen zu beseitigen und die Website wieder auf einen Stand zu bringen, der zur eigenen Praxis passt.
Häufige Fragen
- Reicht es, nur das Design aufzufrischen?
- Oft nicht. Ein neuer Anstrich hilft wenig, wenn Sprechzeiten falsch sind, die Seite auf dem Handy hakt oder das Impressum fehlt. Prüfen Sie lieber alle Punkte, bevor Sie sich für eine Lösung entscheiden.
- Woran erkenne ich als Laie, dass meine Website technisch veraltet ist?
- Öffnen Sie die Seite auf dem Smartphone: Müssen Sie zoomen oder seitlich scrollen, ist das ein klares Zeichen. Auch eine fehlende Verschlüsselung deutet auf veraltete Technik hin. Das erkennen Sie am Hinweis „Nicht sicher“ neben der Adresse.
- Muss meine Praxis-Website barrierefrei sein?
- Für viele kleine Praxen nicht. Die Pflicht aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift nur, wenn beides zusammenkommt: Ihre Website bietet eine Funktion an, über die ein Vertrag angebahnt wird – dazu kann auch eine Online-Terminbuchung zählen –, und Ihre Praxis ist kein Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gilt nach Paragraf 2 Nummer 17 BFSG, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Solche Praxen sind nach Paragraf 3 BFSG vollständig ausgenommen. Eine reine Informationsseite ohne derartige Funktionen fällt ohnehin nicht darunter.
- Wie oft sollte ich meine Praxis-Website überprüfen?
- Einmal im Jahr reicht für die meisten Praxen, um Sprechzeiten, Team und Leistungen zu aktualisieren. Bei größeren Änderungen im Team oder Angebot lohnt sich ein Blick dazwischen.
- Lohnt sich eine neue Website für eine kleine Einzelpraxis überhaupt?
- Nicht jede Praxis braucht ein aufwendiges Redesign. Wenn die bestehende Seite korrekt, lesbar und mobil nutzbar ist, kann eine punktuelle Auffrischung genügen.
Quellen
- Bitkom: Ein Drittel liest Online-Bewertungen vor dem Arztbesuch (2021)
- Paragraf 203 StGB — Verletzung von Privatgeheimnissen
- Paragraf 5 DDG — Allgemeine Informationspflichten (Impressum)
- Art. 13 DSGVO — Informationspflichten
- Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung
- Paragraf 25 TDDDG — Schutz der Privatsphaere bei Endeinrichtungen (Cookie-Einwilligung)
- Paragraf 1 BFSG — Anwendungsbereich
- Paragraf 2 BFSG — Begriffsbestimmungen (Kleinstunternehmen, elektronischer Geschaeftsverkehr)
- Paragraf 3 BFSG — Pflicht und Kleinstunternehmen-Ausnahme
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