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MFA-Gehalt und Berufsjahre: Warum dein Verdienst automatisch steigt

Porträt von Lukas Kosman

Lukas Kosman

Gründer & Chief Customer Officer

MFA-Gehalt und Berufsjahre: Warum dein Verdienst automatisch steigt

Warum dein Gehalt mit den Berufsjahren steigt

Dein MFA-Gehalt hängt im Tarifvertrag nicht von einem festen Betrag ab, sondern von zwei Faktoren: deinen Berufsjahren und deiner Tätigkeitsgruppe. Je länger du im Beruf bist, desto höher rutschst du in der Berufsjahresstufe auf – unabhängig davon, ob du zusätzliche Aufgaben übernimmst oder nicht. Das unterscheidet sich deutlich von Modellen, in denen jede Gehaltserhöhung einzeln verhandelt werden muss. Hier ist die Steigerung Teil des Systems selbst, und genau das macht die Tabelle für dich planbar. Wie dieses System im Detail funktioniert, welche Zahlen dahinterstehen und was du selbst prüfen kannst, liest du in diesem Beitrag.

Stell dir zwei Kolleginnen vor, die zur gleichen Zeit ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Nach fünf Jahren in derselben Praxis sollte ihr Gehalt – bei gleicher Tätigkeitsgruppe – identisch gestiegen sein, ganz ohne dass eine von beiden dafür ein Gespräch führen musste. Genau dieses Prinzip macht den Unterschied zu vielen anderen Branchen aus, in denen Gehaltssteigerungen von individuellem Verhandlungsgeschick abhängen.

Zwei Stellschrauben: Berufsjahre und Tätigkeitsgruppe

Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte unterscheidet zwischen zwei Dimensionen, die gemeinsam über dein Gehalt entscheiden. Beide wirken zusammen, folgen aber unterschiedlichen Logiken – deshalb lohnt sich ein getrennter Blick auf jede von ihnen. Wer beide Dimensionen kennt, kann sein eigenes Gehalt nicht nur nachvollziehen, sondern auch gezielt beeinflussen, statt nur passiv abzuwarten.

Die Berufsjahresstufen

Die erste Dimension sind deine Berufsjahre. Mit zunehmender Erfahrung rutschst du in höhere Stufen – die Spanne reicht von den ersten Jahren nach der Ausbildung bis zu Stufen für sehr lange Betriebszugehörigkeit im Beruf, aktuell bis zum 29. Berufsjahr und darüber hinaus. Diese Stufen sind keine Belohnung für Anwesenheit im Sinne von reiner Betriebszugehörigkeit, sondern honorieren die Routine und das Wissen, das sich über die Jahre in der Praxis ansammelt – von der sicheren Blutentnahme über den Umgang mit schwierigen Patientengesprächen bis zur Organisation des Praxisalltags.

Im Gehaltstarifvertrag sind neben den Gehältern nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen auch die Ausbildungsvergütungen sowie Zuschläge für Überstunden, Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit geregelt. Diese Verknüpfung ist der Kern des Systems: Erfahrung wird nicht nebenbei honoriert, sondern ist fest in der Tabelle verankert, sodass sie sich Jahr für Jahr in deiner Abrechnung wiederfinden sollte. Wer also merkt, dass sich an der eigenen Abrechnung über mehrere Jahre nichts verändert hat, sollte das nicht als Zufall abtun, sondern als möglichen Hinweis auf eine veraltete Einstufung verstehen.

Der Sprung von einer Stufe zur nächsten passiert allerdings nicht jedes Jahr, sondern in größeren Abständen. Zu Beginn der Karriere liegen die Stufen enger beieinander, später weiter auseinander. Das bedeutet in der Praxis: In den ersten Berufsjahren merkst du die Veränderung schneller und häufiger, während sich die Abstände später strecken. Wer viele Jahre im Beruf ist, profitiert am Ende besonders von der höchsten Stufe – auch wenn der Weg dorthin länger dauert als der erste Sprung nach der Ausbildung. Diese Logik lohnt sich vor allem dann zu verstehen, wenn du gerade überlegst, ob sich ein Praxiswechsel für dich finanziell auszahlen würde, denn deine bereits gesammelten Berufsjahre gehen dabei in aller Regel nicht verloren.

Die Tätigkeitsgruppe

Die zweite Dimension ist deine Tätigkeitsgruppe. Sie beschreibt, welche Aufgaben du übernimmst und welche Qualifikationen du dafür mitbringst – von allgemeinen Tätigkeiten nach Anweisung bis zu eigenverantwortlichen Aufgaben mit zusätzlichen Fortbildungen, etwa im Wundmanagement oder in der Versorgungsassistenz. Wer zum Beispiel eine Fortbildung im Bereich chronischer Wunden abschließt und diese Aufgabe anschließend eigenverantwortlich in der Praxis übernimmt, bewegt sich damit in eine andere Tätigkeitsgruppe als eine Kollegin, die weiterhin ausschließlich nach Anweisung arbeitet – auch wenn beide dieselbe Anzahl an Berufsjahren mitbringen.

Beide Dimensionen wirken zusammen: Eine MFA mit vielen Berufsjahren, aber in einer niedrigeren Tätigkeitsgruppe, verdient anders als eine Kollegin mit weniger Berufsjahren, aber höherer Tätigkeitsgruppe. Die Tabelle bildet also nicht nur ab, wie lange du im Beruf bist, sondern auch, was du konkret tust. Das erklärt auch, warum zwei MFA mit demselben Ausbildungsjahr durchaus unterschiedlich viel verdienen können, ohne dass irgendjemand einen Fehler gemacht hat – ihre Aufgabenbereiche unterscheiden sich einfach.

Laut Gehaltstarifvertrag MFA, Stand Januar 2025, beginnt das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Tätigkeitsgruppe und den ersten Berufsjahren bei rund 2.804 Euro brutto monatlich in Vollzeit. Am oberen Ende der Tabelle, in der höchsten Tätigkeitsgruppe und ab dem 29. Berufsjahr, liegt das Gehalt bei bis zu rund 4.719 Euro brutto. Zwischen diesen beiden Polen liegt die eigentliche Tabelle mit ihren Kombinationen aus Stufe und Gruppe – und genau dort findest du dich wieder, sobald du deine Berufsjahre und deine Tätigkeitsgruppe kennst. Die Spanne zwischen diesen beiden Werten zeigt zugleich, wie groß der Unterschied zwischen Berufseinstieg und langjähriger Erfahrung mit erweiterten Aufgaben tatsächlich sein kann – ein Argument dafür, sich frühzeitig mit der eigenen Entwicklung in der Tabelle auseinanderzusetzen.

Ab 2026 kommt laut Gehaltstarifvertrag eine zusätzliche Berufsjahresstufe für sehr lange Berufserfahrung hinzu. Das zeigt: Die Systematik wird regelmäßig angepasst, auch damit besonders erfahrene Fachkräfte nicht dauerhaft an einer Obergrenze stehen bleiben. Für dich bedeutet das: Es lohnt sich, auch nach vielen Berufsjahren einen Blick in die aktuelle Tabelle zu werfen, statt davon auszugehen, dass mit Erreichen der bisherigen Höchststufe automatisch nichts mehr passiert.

Was als Berufsjahr zählt

Für viele ist unklar, ab wann die Zählung überhaupt beginnt. Grundsätzlich starten deine Berufsjahre mit dem Bestehen deiner Abschlussprüfung. Unterbrechungen, frühere fachnahe Tätigkeiten oder Zeiten in Mutterschutz und Elternzeit können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden – wie genau, hängt vom Einzelfall ab. Wer beispielsweise nach der Elternzeit in die Praxis zurückkehrt, sollte sich nicht automatisch darauf verlassen, dass die Zeit der Abwesenheit korrekt berücksichtigt wurde, sondern aktiv nachfragen, wie sie in die Berufsjahreszählung eingeflossen ist. Die genauen Regeln dazu stehen im Tarifvertrag. Bist du dir unsicher, ob eine bestimmte Zeit mitzählt, ist die zuständige Personalabteilung oder deine Praxisleitung der richtige Ansprechpartner – am besten, bevor du dich fest auf eine Einstufung verlässt.

Auch ein Wechsel der Praxis wirft häufig Fragen auf: Muss man bei einem neuen Arbeitgeber wieder bei null anfangen? In der Regel ist genau das nicht der Fall, denn die Berufsjahre sind an die berufliche Tätigkeit als solche gekoppelt und nicht an einen einzelnen Arbeitgeber. Trotzdem lohnt es sich, das im neuen Arbeitsvertrag oder im Gespräch mit der neuen Praxisleitung ausdrücklich anzusprechen, damit die bisherigen Jahre auch tatsächlich korrekt übernommen werden.

Was tun, wenn deine Einstufung nicht passt

Nicht jede Einstufung ist von Anfang an korrekt. Das kann verschiedene Gründe haben: eine falsche Anzahl an anerkannten Berufsjahren, eine Tätigkeitsgruppe, die nicht zu deinen tatsächlichen Aufgaben passt, oder schlicht ein Fehler bei der letzten Anpassung der Tariftabelle. Solche Fehler passieren nicht aus böser Absicht, sondern weil Tabellen und Verträge regelmäßig angepasst werden müssen – und weil dabei nicht jede Praxis jede Änderung sofort und lückenlos in der Lohnbuchhaltung nachvollzieht. Drei Schritte helfen dir, deine Einstufung zu klären:

  • Prüfe deine letzte Gehaltsabrechnung und vergleiche die dort angegebene Stufe mit deinen tatsächlichen Berufsjahren.
  • Sieh dir deine Tätigkeitsbeschreibung an und frage dich, ob sie noch der Tätigkeitsgruppe entspricht, in der du eingestuft bist – gerade nach Fortbildungen oder neuen Aufgaben lohnt sich dieser Check.
  • Sprich das Thema sachlich mit deiner Praxisleitung an, am besten mit der aktuellen Tariftabelle als Grundlage. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Nachfrage zur korrekten Anwendung des Vertrags.

Es kann hilfreich sein, dir vor einem solchen Gespräch die relevanten Stellen im Tarifvertrag herauszusuchen und dir die passende Zeile in der Tabelle zu markieren. So gehst du nicht mit einem vagen Gefühl, sondern mit einer konkreten Grundlage in das Gespräch, und die Praxisleitung kann deine Anfrage schneller und einfacher nachvollziehen. Notiere dir außerdem, seit wann du in deiner aktuellen Tätigkeitsgruppe arbeitest und welche Fortbildungen oder zusätzlichen Aufgaben du seither übernommen hast – solche Unterlagen erleichtern die Klärung erheblich.

Diese Systematik gilt allerdings nur, wenn dein Arbeitsvertrag den Tarifvertrag auch tatsächlich anwendet. Das ist der Fall, wenn deine Praxis tarifgebunden ist oder der Vertrag ausdrücklich darauf Bezug nimmt.

Wenn deine Praxis nicht tarifgebunden ist

Viele Praxen orientieren sich am Tarifvertrag, sind aber nicht offiziell daran gebunden. In diesem Fall hast du keinen automatischen Anspruch auf die Tabellenwerte – trotzdem ist die Tabelle ein nützlicher Referenzpunkt für ein Gespräch über dein Gehalt. Wenn du weißt, wo du nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppe stehen würdest, kannst du das als sachliche Grundlage nutzen, statt dich nur auf ein Gefühl für „zu wenig" oder „zu viel" zu verlassen. Das macht ein Gehaltsgespräch konkreter und leichter zu führen.

Gerade in kleineren Praxen ohne eigene Personalabteilung fehlt oft schlicht der Überblick über die aktuelle Tabelle. Wenn du selbst mit konkreten Zahlen kommst, hilfst du damit nicht nur dir, sondern erleichterst auch der Praxisleitung die Entscheidung, weil sie sich nicht erst selbst durch den Tarifvertrag arbeiten muss. Ein solches Gespräch wirkt zudem professioneller, wenn du nicht nur sagst, dass du mehr verdienen möchtest, sondern konkret erklärst, welche Stufe und Tätigkeitsgruppe zu deiner Situation passen würde.

Für eine erste Einordnung kann ein Gehaltsrechner helfen, deine Angaben zu Berufsjahren und Tätigkeitsgruppe schnell in eine ungefähre Größenordnung zu übersetzen. Das ersetzt kein persönliches Gespräch mit deiner Praxisleitung, gibt dir aber eine Ausgangsbasis, mit der du nicht bei null anfängst.

Der Blick nach vorn

Wenn du am Anfang deiner Laufbahn stehst, lohnt sich ein Blick auf beide Hebel gleichzeitig: Berufsjahre sammelst du automatisch mit der Zeit, die Tätigkeitsgruppe kannst du aktiv beeinflussen – durch Fortbildungen oder die Übernahme neuer Aufgabenbereiche. Wer beides im Blick behält, versteht nicht nur, warum das eigene Gehalt steigt, sondern auch, welche Schritte den nächsten Sprung in der Tabelle beschleunigen können. Dabei geht es nicht darum, den Tarifvertrag auswendig zu kennen, sondern zu wissen, an welchen beiden Stellen sich dein Gehalt überhaupt bewegen kann.

Es kann sich lohnen, einmal im Jahr bewusst einen kurzen Moment einzuplanen, um die eigene Position in der Tabelle zu überprüfen – ähnlich wie man auch andere wiederkehrende Termine im Berufsleben im Blick behält. So verpasst du weder den nächsten automatischen Stufensprung noch übersiehst du, wenn eine Fortbildung längst eine höhere Einstufung rechtfertigen würde.

Wenn du gerade nach einer neuen Stelle suchst, findest du auf mfa-zfa-jobs aktuelle Angebote aus dem Bereich. Und falls du dich generell über Gehaltsthemen im Gesundheitswesen informieren willst, lohnt sich ein Blick in den News-Blog mit weiteren Beiträgen dazu.

Am Ende bleibt die wichtigste Erkenntnis: Dein Gehalt als MFA ist kein Zufallsprodukt, sondern folgt einer nachvollziehbaren Logik aus Erfahrung und Aufgabenbereich. Wer diese Logik kennt, kann die eigene Position besser einschätzen – unabhängig davon, ob die eigene Praxis tarifgebunden ist oder nicht.

Ein Hinweis am Rande: luna betreibt einen kostenlosen Gehaltsrechner für MFA und ZFA auf Basis des jeweils geltenden Tarifvertrags, den du unter Gehaltsrechner findest, wenn du deine eigene Einordnung schnell nachvollziehen willst.

Häufige Fragen

Ab wann zählt ein Berufsjahr als MFA?
In der Regel ab dem Bestehen deiner Abschlussprüfung. Wie genau frühere Tätigkeiten oder Unterbrechungen angerechnet werden, regelt der Tarifvertrag im Detail – bei Unklarheiten hilft ein Blick in den Vertrag oder ein Gespräch mit deiner Praxisleitung.
Steigt mein Gehalt automatisch, oder muss ich das einfordern?
Wenn dein Arbeitsvertrag den Tarifvertrag anwendet, steigt dein Gehalt mit den Berufsjahren automatisch. Prüfe trotzdem regelmäßig deine Gehaltsabrechnung, denn die Zuordnung zur richtigen Stufe passiert nicht immer fehlerfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsjahren und Tätigkeitsgruppe?
Berufsjahre bilden deine Erfahrung ab, die Tätigkeitsgruppe deine Aufgaben und Qualifikation. Beides zusammen ergibt deine Position in der Gehaltstabelle.
Gilt die Gehaltstabelle auch, wenn meine Praxis nicht tarifgebunden ist?
Nein, ohne Tarifbindung oder eine ausdrückliche Bezugnahme im Arbeitsvertrag gilt die Tabelle nicht automatisch. Sie dient dir dann als Orientierung für ein Gehaltsgespräch.
Wo finde ich heraus, wie viel mir konkret zusteht?
Mit deiner Tätigkeitsgruppe und deinen Berufsjahren kannst du die aktuelle Tariftabelle nachschlagen. Ein kostenloser Gehaltsrechner kann dir dabei helfen, deine Angaben schnell einzuordnen.

Quellen

  1. Gehaltstarifvertrag MFA, gültig ab 01.01.2025
  2. Verband medizinischer Fachberufe e. V.

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