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Sichtbarkeit & Marketing

Welche Inhalte auf die Praxis-Homepage gehören — und welche nicht

Welche Inhalte auf die Praxis-Homepage gehören, welche eher nicht – und wo Impressumspflicht und Werberecht Grenzen setzen.

Porträt von Björn-Christian Müller

Björn-Christian Müller

Gründer & Geschäftsführer

Eine leere Seite und zu viele Meinungen

Die Praxis bekommt eine neue Website, der Webdesigner fragt nach Texten und Bildern – und im Team beginnt die Diskussion. Die eine möchte das ganze Leistungsspektrum auflisten, der andere findet, ein Foto vom Empfang reicht völlig. Die Auszubildende schlägt vor, Kundenstimmen einzubinden. Der Praxisinhaber wiederum erinnert sich an eine Fortbildung, auf der von Abmahnungen wegen unzulässiger Werbeaussagen die Rede war, und möchte lieber gar nichts Werbliches auf der Seite haben. Am Ende steht meist eine Startseite, die entweder überladen wirkt oder den Praxisalltag komplett aus den Augen verliert – irgendwo zwischen zu viel und zu wenig, ohne dass jemand im Team so richtig zufrieden ist. Mit ein wenig Systematik lässt sich die Frage, was auf eine Praxis-Homepage gehört, trotzdem gut beantworten, und viele der Diskussionen im Team erledigen sich, wenn klar ist, welche Inhalte Pflicht sind, welche den Patientinnen und Patienten wirklich helfen und welche schlicht Risiko ohne Nutzen bedeuten.

Was Patientinnen und Patienten zuerst suchen

Wer krank ist oder einen Termin braucht, hat selten Zeit für ausführliche Lektüre. Die Startseite sollte deshalb in Sekunden beantworten: Welche Fachrichtung, welche Behandlungsschwerpunkte, wo genau, wann geöffnet, wie erreichbar. Sprechzeiten, Adresse mit Anfahrtsbeschreibung, Telefonnummer und ein Hinweis auf die Terminvereinbarung gehören ganz nach oben – nicht in ein Untermenü, das man erst suchen muss. Stellen Sie sich vor, jemand sitzt mit Rückenschmerzen am Küchentisch und tippt auf dem Smartphone nach einer Praxis in der Nähe: Diese Person klickt sich nicht durch drei Menüebenen, sondern entscheidet innerhalb von Sekunden, ob sie anruft oder weitersucht. Genau für diesen Moment sollte die Startseite gebaut sein, nicht für die ausführliche Recherche danach.

Ein kurzer Überblick über das Team schafft Vertrauen, noch bevor der erste Kontakt stattfindet. Ein Foto und ein, zwei Sätze zur Qualifikation reichen meist aus; ausführliche Lebensläufe gehören eher auf eine eigene Teamseite. Wer möchte, kann dort auch kurz auf besondere Schwerpunkte oder Fortbildungen einzelner Teammitglieder hinweisen – das wirkt persönlicher als eine reine Aufzählung von Titeln. Bei den Leistungen gilt dasselbe Prinzip: Die wichtigsten stehen sichtbar auf der Startseite, der Rest wandert auf Unterseiten, die von dort verlinkt sind. So bleibt die Startseite übersichtlich, während Patientinnen und Patienten, die gezielt nach einer bestimmten Behandlung suchen, trotzdem fündig werden. Professionell aufbereitete Texte und Bilder helfen dabei, dass daraus keine hingeworfene Liste wird, sondern eine Einladung, die zum Weiterlesen oder direkt zum Anruf motiviert.

Dass Patientinnen und Patienten sich vor der Arztwahl informieren, ist keine neue Entwicklung, sie hat sich mit der Verbreitung von Smartphones nur weiter verstärkt. Schon ein Drittel der Patientinnen und Patienten in Deutschland achtet bei der Arztwahl auf gute Online-Bewertungen der jeweiligen Praxis , so eine Erhebung des Digitalverbands Bitkom. Wer online wenig von sich zeigt, überlässt diesen ersten Eindruck anderen Quellen – etwa Bewertungsportalen, auf die man selbst kaum Einfluss hat. Eine gepflegte, aktuelle Homepage ist damit auch ein Stück Kontrolle über das eigene Bild im Netz, statt sich allein auf Sterne-Bewertungen Dritter zu verlassen.

Pflichtangaben, die nicht verhandelbar sind

Manche Inhalte sind kein Nice-to-have, sondern Pflicht. An erster Stelle steht das Impressum. Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen geschäftsmäßig anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten, § 5 Digitale-Dienste-Gesetz – das betrifft auch Arztpraxen, denn eine Praxis-Website ist ein geschäftlicher Auftritt, auch wenn sich das im ersten Moment ungewohnt anfühlt. Name, ladungsfähige Anschrift und ein schneller elektronischer Kontaktweg müssen dort stehen, gut auffindbar über einen Link im Footer oder Header. In der Praxis bedeutet das: Der Link „Impressum“ sollte auf jeder Unterseite an derselben Stelle stehen, nicht nur zufällig auf der Startseite auftauchen. Wer zusätzlich approbiert ist oder einer Kammer angehört, sollte auch die entsprechenden Kammerangaben und die berufsrechtlichen Regelungen, denen die Praxis unterliegt, nicht vergessen – auch das gehört zu den gängigen Pflichtangaben, die im Impressum erwartet werden.

Zweitens braucht jede Website mit Kontaktformular oder Newsletter-Anmeldung eine Datenschutzerklärung. Zusätzlich zu den grundlegenden Informationen muss der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Datenerhebung weitere Informationen zur Verfügung stellen, die eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten . Ein reines Kontaktformular ohne diesen Hinweis reicht also nicht aus. Für Praxen kommt hinzu, dass Anfragen über ein Formular oft schon gesundheitsbezogene Angaben enthalten – ein zusätzlicher Grund, hier sorgfältig zu sein und nicht mehr abzufragen, als für die Terminvereinbarung nötig ist. Schon ein Freitextfeld, in dem Patientinnen und Patienten ihr Anliegen schildern sollen, kann dazu führen, dass sensible Gesundheitsdaten übermittelt werden, ohne dass die Praxis das aktiv abgefragt hat. Ein kurzer Hinweis direkt am Formular, welche Angaben tatsächlich nötig sind und wie mit den Daten umgegangen wird, schafft hier Klarheit für beide Seiten und schützt die Praxis zugleich vor unnötigem Risiko.

Bewertungen und Erfahrungsberichte – mit Augenmaß

Erfahrungsberichte von Patientinnen und Patienten können helfen, Vertrauen aufzubauen. Wichtig ist, dass sie echt sind. Für das Sammeln und Einbinden von Bewertungen gelten im Grunde dieselben Regeln wie für Google-Rezensionen: Sie müssen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen, Anreize für positive Bewertungen sind nicht erlaubt, und auch das Löschen unliebsamer, aber sachlich richtiger Bewertungen ist keine Option, laut Google-Hilfe. Das bedeutet auch: Ein kleiner Rabatt oder ein Gutschein im Tausch für eine Fünf-Sterne-Bewertung mag gut gemeint sein, verstößt aber gegen genau diese Regeln und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ganze Bewertungsprofile gesperrt werden. Statt einzelne Zitate auf der Startseite zu platzieren, ist ein Verweis auf das Google-Unternehmensprofil oft der pragmatischere Weg – dort sind die Bewertungen ohnehin aktuell und lassen sich nicht nachträglich schönen. Zudem entsteht so kein zusätzlicher Pflegeaufwand: Statt Zitate von Hand auf der eigenen Seite zu aktualisieren, verweist ein einfacher Link auf ein Profil, das sich selbst laufend erneuert.

Inhalte, die eher nicht auf die Homepage gehören

Nicht jede Idee, die im Team gut klingt, ist auch rechtlich unproblematisch. Das Heilmittelwerbegesetz zieht Grenzen, die für Arztpraxen ebenso gelten wie für andere Anbieter von Gesundheitsleistungen. Besonders riskant sind Krankheitsbezüge, Heilversprechen, Vorher-nachher-Darstellungen und Aussagen wie „wirkt garantiert“ . Ein Foto vor und nach einer Behandlung sollte deshalb nicht ohne rechtliche Prüfung online gehen – das Bauchgefühl allein reicht hier nicht aus, selbst wenn das Ergebnis noch so überzeugend aussieht und die Patientin oder der Patient der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat. Auch pauschale Erfolgsversprechen wie „schmerzfrei in einer Sitzung“ gehören eher nicht auf die Seite, selbst wenn sie werblich verlockend klingen: Sie können als unzulässige Heilversprechen gewertet werden und mehr Ärger als Nutzen bringen. Wer unsicher ist, ob eine Formulierung noch als sachliche Information oder schon als unzulässige Werbeaussage gilt, sollte im Zweifel die vorsichtigere Variante wählen oder die Formulierung von jemandem prüfen lassen, der sich mit Werberecht im Gesundheitsbereich auskennt.

Ähnlich verhält es sich mit reinen Stockfoto-Batterien: lächelnde Models in weißen Kitteln, die mit der echten Praxis nichts zu tun haben. Sie wirken schnell austauschbar und schaffen kein Vertrauen – im Gegenteil, aufmerksame Besucherinnen und Besucher erkennen Stockfotos oft auf den ersten Blick und fragen sich unbewusst, warum die Praxis kein echtes Bild von sich zeigt. Ein echtes Foto vom Empfang oder vom Team sagt mehr als drei gekaufte Stockbilder, weil es genau das zeigt, was Patientinnen und Patienten beim Besuch tatsächlich erwartet. Fehlen passende Aufnahmen noch, lässt sich das im Rahmen einer Textüberarbeitung gleich mit angehen, statt es auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

Zwei weitere Kandidaten für den Papierkorb: lange Fließtexte in reinem Fachjargon, die außerhalb der Praxis niemand versteht, und Downloads, die seit Jahren nicht aktualisiert wurden – etwa ein PDF mit Sprechzeiten von vor drei Umzügen oder ein Anamnesebogen, der noch die alte Adresse trägt. Veraltete Inhalte schaden mehr, als fehlende Inhalte es täten, weil sie falsche Erwartungen wecken: Wer sich auf falsche Sprechzeiten verlässt, steht im schlimmsten Fall vor verschlossener Tür und ist entsprechend verstimmt. Es lohnt sich deshalb, solche Dokumente regelmäßig durchzugehen und im Zweifel lieber ganz zu entfernen, statt sie veraltet online zu lassen.

Kleine Werkzeuge mit echtem Nutzen

Neben Text und Bild lohnt sich ein Blick auf interaktive Elemente, die tatsächlich gebraucht werden. Ein Beispiel: Ein Vorsorge-Checker auf der Praxis-Website zeigt Patientinnen und Patienten direkt, welche Kassen-Vorsorgeuntersuchungen ihnen zustehen – eine Information, nach der ohnehin viele suchen, aber selten leicht finden, weil sie sonst quer über verschiedene Krankenkassen-Portale verteilt ist. Solche Werkzeuge ersetzen keine guten Texte, ergänzen sie aber sinnvoll, weil sie aus einer statischen Seite einen kleinen, konkreten Service machen, den Patientinnen und Patienten im Alltag tatsächlich nutzen. Wichtig ist dabei, dass solche Tools einfach zu bedienen sind und ohne viele Klicks zu einem Ergebnis führen – sonst bleibt der gute Ansatz ungenutzt.

Bevor neue Inhalte geplant werden, hilft ein nüchterner Blick auf den Ist-Zustand. Ein kostenloser Website-Check zeigt, welche Pflichtangaben fehlen, welche Inhalte veraltet sind und wo die Seite technisch hakt. Das ist oft aufschlussreicher als jede lange Diskussion im Team darüber, was noch fehlen könnte, weil er einen objektiven Ausgangspunkt liefert, auf den sich alle im Team beziehen können, statt nur aus dem Bauch heraus zu entscheiden.

Fazit: Womit anfangen?

Beginnen Sie mit den Pflichtangaben – Impressum und Datenschutzerklärung sind schnell erledigt und schützen vor unnötigem Ärger, der sich sonst leicht über Monate hinzieht. Danach folgt das, was Patientinnen und Patienten tatsächlich suchen: Sprechzeiten, Leistungen, Anfahrt, Team, ein Weg zur Terminvereinbarung. Erst wenn diese Basis steht, lohnt es sich, über zusätzliche Bausteine wie ein Vorsorge-Tool oder eine ausführlichere Teamseite nachzudenken. Bei allem, was werblich klingen könnte – Erfolgsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder, auffällig positive Testimonials –, lohnt sich ein zweiter, kritischer Blick, notfalls mit rechtlichem Rat, bevor der Inhalt online geht. Und wer unsicher ist, wo die eigene Seite gerade steht, fängt am besten mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme an, bevor neue Inhalte geplant werden – oft zeigt sich dabei, dass weniger neue Inhalte nötig sind als gedacht, sondern vor allem das Aufräumen und Aktualisieren des Vorhandenen den größten Unterschied macht.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Hinweise zur Praxis-Website finden Sie im Ratgeber, Unterstützung beim Erstellen von Texten, Bildern und Logo unter Texte, Bilder & Logo.

Häufige Fragen

Muss auf der Startseite schon alles stehen, was die Praxis kann?
Nein. Die Startseite sollte in wenigen Sekunden zeigen, wer Sie sind, was Sie behandeln und wie ein Termin zustande kommt. Details zu einzelnen Leistungen gehören auf eigene Unterseiten, die von der Startseite aus verlinkt sind.
Dürfen wir Vorher-Nachher-Bilder zeigen, um Behandlungserfolge zu belegen?
Bei bestimmten Eingriffen ist das ausdrücklich eingeschränkt oder unzulässig. Prüfen Sie im Einzelfall gemeinsam mit einer rechtlich versierten Person, ob und wie eine Darstellung erlaubt ist.
Reicht ein Kontaktformular, oder brauchen wir zusätzlich eine Datenschutzerklärung?
Ein Kontaktformular allein reicht nicht. Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, müssen Sie darüber informieren, was mit diesen Daten passiert.
Sollten wir Patientenbewertungen direkt auf der Homepage einbinden?
Das ist möglich, sofern die Bewertungen echt sind und nicht gegen Vergünstigungen erkauft wurden. Ein Verweis auf das Google-Unternehmensprofil ist oft der einfachere und rechtssicherere Weg.
Womit sollten wir anfangen, wenn die Homepage überarbeitet wird?
Mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Welche Inhalte fehlen, welche sind veraltet, welche könnten rechtlich heikel sein? Ein Website-Check gibt dafür einen ersten Überblick.

Quellen

  1. Bitkom: Ein Drittel liest Online-Bewertungen vor dem Arztbesuch
  2. Google-Hilfe: Richtlinien für Rezensionen im Unternehmensprofil
  3. Paragraf 5 DDG — Allgemeine Informationspflichten (Impressum)
  4. Art. 13 DSGVO — Informationspflichten
  5. Heilmittelwerbegesetz (HWG), Volltext

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